Ukrainische Fahrzeuge

Für ukrainische Fahrzeuge mit einer Aufenthaltsdauer von über einem Jahr in Deutschland kann das Regierungspräsidium Darmstadt Ausnahmegenehmigungen erteilen.

Bitte beachten Sie das untenstehende Antragsformular und die veröffentlichten Merkblätter des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in deutscher, englischer und ukrainischer Sprache.

Das Regierungspräsidium Darmstadt kann für die Zeit ab dem 1. Juli 2023 mit einer Dauer bis Ablauf der Haftpflichtversicherung, längstens jedoch bis zum 31. März 2024 Ausnahmegenehmigungen von der Zulassungsverpflichtung für ausländische Fahrzeuge nach Ablauf der Jahresfrist für die vorübergehende Teilnahme ukrainischer Fahrzeuge am Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland erteilen.

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist die zuständige Behörde für den Regierungsbezirk Darmstadt. Zum Regierungsbezirk gehören die folgenden kreisfreien Städte:

  • Darmstadt,
  • Frankfurt am Main,
  • Offenbach am Main,
  • Wiesbaden

sowie die folgenden Landkreise:

  • Bergstraße,
  • Darmstadt-Dieburg,
  • Groß-Gerau,
  • Hochtaunuskreis,
  • Main-Kinzig-Kreis,
  • Main-Taunus-Kreis,
  • Odenwaldkreis,
  • Offenbach,
  • Rheingau-Taunus-Kreis,
  • Wetteraukreis.

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