Sichere Schnee-Spielzeuge

21.01.2025 Regierungs-Präsidium Darmstadt

Kinder spielen im Winter gern mit Schnee-Spielzeugen.

Schnee-Spielzeuge sind zum Beispiel:

  • Schlitten
  • Reifen zum Aufblasen
  • Tretroller mit Kufen

Für die Kinder müssen diese Spielzeuge sicher sein.

Regeln für die Sicherheit

Dafür gibt es Regeln für Hersteller von Spielzeug.

Zum Beispiel:

  • Spielzeuge müssen eine vollständige Gebrauchs-Anleitung haben.
  • Spielzeuge müssen das CE-Zeichen haben.

Das CE-Zeichen bedeutet:

Es gibt Regeln von der Europäischen Union für Spielzeuge.

An die Regeln müssen sich die Hersteller von Spielzeug halten.

Gebrauchs-Anleitung

Die Gebrauchs-Anleitung ist sehr wichtig.

In der Gebrauchs-Anleitung muss stehen:

  • So bauen Sie das Spielzeug zusammen.
  • Diese Gefahren gibt es beim Spielen.
  • Kinder sollen geschützt werden, 
    zum Beispiel mit einem Helm.
  • Erwachsene sollen auf kleine Kinder aufpassen.
  • Wie alt muss das Kind sein.
  • Wie schwer darf das Kind sein.

Dadurch werden Kinder vor Unfällen mit dem Spielzeug geschützt.

Prüfung von Schnee-Spielzeugen

Ein Team hat 43 Schnee-Spielzeuge geprüft.

Das Team ist vom Regierungs-Präsidium Darmstadt.

Es heißt:

Markt-Überwachung Produkt-Sicherheit.

Das Team hat geprüft:

  • Gibt es eine richtige Gebrauchs-Anleitung.
  • Und haben die Schnee-Spielzeuge das CE-Zeichen.

Bei der Hälfte der Schnee-Spielzeuge hat das Team Fehler gefunden.

Das Team hat den Herstellern von diesen Schnee-Spielzeugen gesagt:

Die Fehler müssen in Ordnung gebracht werden.

Das Team entscheidet:

Wir werden auch in Zukunft weiter Spielzeuge prüfen.

 

Tipps für den Kauf

Das Team gibt Tipps für den Kauf von Schnee-Spielzeugen.

Zum Beispiel:

  • Die Gebrauchs-Anleitung ist auf Deutsch.
  • In der Gebrauchs-Anleitung steht eine Ansprech-Person in der Europäischen Union.
  • Das Schnee-Spielzeug hat das CE-Zeichen.
  • Das Schnee-Spielzeug hat eine Artikel-Nummer.
Elektronische Post verschickt man mit dem Computer.

Kontakt

Wenn Sie mehr wissen möchten,

dann können Sie uns eine E-Mail schreiben:

pressestelle@rpda.hessen.de

Sie können in Ihrer E-Mail schreiben:

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