Regierungspräsidium Darmstadt

RP-Marktüberwachung: Sicheres Rodelerlebnis im Schnee

Darmstadt/Frankfurt/Wiesbaden. Ob auf dem Dachboden, im Keller oder in der Garage – Eltern von kleinen Kindern kennen es: Mit dem ersten Schneefall beginnt die Suche nach dem passenden Spielzeug. Ist der Schlitten vom Vorjahr gefunden, folgt oft schnell Ernüchterung, wenn der Holzschlitten spröde ist oder der Kunststoffschlitten Risse hat. Dann muss schnell eine Alternative her, der klassische Holzschlitten ist meist nicht mehr die erste Wahl. Angesagt sind heute Kunststoffschlitten in knalligen Farben, Popo-Rutscher, aufblasbare Ringe, Snowboards oder Tretroller, die nach Austausch der Rollen durch Kufen zum Schnee-Scooter werden.

Das Team der „Marktüberwachung Produktsicherheit“ des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt hat vor der laufenden Wintersaison Schlitten und Schneespielzeuge aus dem stationären Einzel- und Onlinehandel geprüft. Der Fokus der Kontrollen lag auf den formalen Anforderungen an Schneespielzeug, die sich unter anderem aus der europäischen Spielzeugrichtlinie ergeben: 43 Produkte wurden dabei insbesondere hinsichtlich Kennzeichnungsanforderungen und Herstellerinformationen geprüft. Das Ergebnis: Bei etwa der Hälfte der Stichproben wurden Mängel festgestellt, die zum Teil bei der Verwendung durch Kinder auch sicherheitsrelevant sein können. Ebenso gab es Mängel in der für Spielzeug erforderlichen Gebrauchsanleitung.

Die Gebrauchsanweisung ist bei vielen Schneespielzeugen nicht nur für den ordnungsgemäßen Zusammenbau notwendig, sondern hat auch eine sicherheitsrelevante Funktion, soll vor möglichen Gefahren warnen und auf das Tragen persönlicher Schutzausrüstung wie einen Helm hinweisen. Aufsichtspersonen sollen Warn- und Sicherheitshinweise erhalten. So muss ein Hinweis vorhanden sein, wonach die Aufsicht von kleinen Kindern durch Erwachsene empfohlen wird. Auch mögliche Benutzereinschränkung wie Alter und Gewicht des Kindes sind wichtig und tragen maßgeblich zur Unfallverhütung bei.

Die Marktüberwachungsbehörde des RP Darmstadt empfiehlt deshalb, beim Kauf von Schneespielzeugen darauf zu achten, dass eine Gebrauchsanleitung inklusive Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache, eine Kennzeichnung mit CE-Kennzeichnung, einer Artikelidentifikation sowie der Angabe eines in der EU ansässigen Ansprechpartners vorhanden sind. Für Sportzwecke konzipierte Produkte, die nicht zum Spielen für Kinder unter 14 Jahren vorgesehen sind, gelten nicht als Spielzeuge. Renn- und Sportrodel werden beispielsweise als Sportgeräte eingestuft und daher nicht mit einem CE-Kennzeichen gekennzeichnet.

Das Ergebnis der Kontrollen gibt Anlass, weiterhin den Markt für Schneespielzeuge verstärkt zu überwachen. Die verantwortlichen Wirtschaftsakteure, die bei der aktuellen Kontrolle Produkte mit formalen Mängeln angeboten haben, hat das RP aufgefordert, die Mängel zu beheben.

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