Ab 9. Dezember 2026 werden voraussichtlich neue Abfallschlüssel für batteriebezogene Abfälle gelten.
Die entsprechenden Änderungen des Europäischen Abfallverzeichnisses sind bereits im Juni 2025 in Kraft getreten und müssen bis zum 9. Dezember 2026 in deutsches Recht umgesetzt sein. Die entsprechende Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung steht kurz bevor. Die Änderungen betreffen grundsätzlich alle Akteure der Abfallwirtschaft. Hierzu gehören insbesondere Erzeuger, Entsorger, Sammler, Beförderer, Händler und Makler. Die Änderungen führen teilweise auch zu geänderten Gefährlichkeitseinstufung der Batterien.
Ein neues Merkblatt des Regierungspräsidiums stellt die Auswirkungen für die betroffenen Kundenkreise zusammen. Dieses ist eingestellt auf der Website des RP Darmstadt und hier als Download angefügt.
Die neuen Abfallschlüssel werden voraussichtlich ab dem 9. Dezember 2026 verbindlich anzuwenden sein.
Das Regierungspräsidium empfiehlt daher allen Akteuren, sich rechtzeitig vor dem 9. Dezember auf die Änderungen einzustellen. Dazu kann es erforderlich sein, Entsorgungsnachweise, Genehmigungen, Zertifikate, Anzeigen und Erlaubnisse sowie die innerbetrieblichen Abläufe anzupassen.