Eine Chinesische Erdschildkröte

Internationaler Artenschutz

In Hessen werden die Aufgaben im Zusammenhang mit den internationalen Artenschutzbestimmungen von den Regierungspräsidien wahrgenommen. Sie kontrollieren, ob die artenschutzrechtlichen Kennzeichnungs-, Nachweis- und Dokumentationspflichten innerhalb Hessens eingehalten werden und erteilen die für die Vermarktung streng geschützter Arten erforderlichen EG-Bescheinigungen.

Im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Darmstadt befindet sich mit dem Frankfurter Flughafen ein zentraler Umschlagplatz für den Handel mit artgeschützten Tieren und Pflanzen. In seinem Umfeld ist eine hohe Zahl von Importeuren und Verkaufsmessen anzutreffen. Weitere Besonderheiten der Region Rhein-Main/Südhessen sind das internationale Pelzzentrum Frankfurt, die Offenbacher Lederwarenindustrie und das Elfenbeinhandwerk im Odenwald.

Um zu überprüfen, ob die artenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet werden, führen die Regierungspräsidien regelmäßig Kontrollen bei gewerblichen Züchtern, Händlern, verarbeitenden Betriebe, Messen, Ausstellungen und Börsen durch. Aber auch private Halter von geschützten Tierarten haben bestimmte artenschutzrechtliche Pflichten einzuhalten. So ist z. B. seit 1987 nach den Vorschriften der Bundesartenschutzverordnung die Haltung von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten schriftlich anzuzeigen. Seit diesem Zeitpunkt haben dem Regierungspräsidium Darmstadt mehr als 10.000 Halter aus dem südhessischen Raum den Besitz eines oder mehrerer Tiere gemeldet.

Für die Genehmigung von Ein- und Ausfuhren ist das Bundesamt für Naturschutz zuständig (Bundesamt für Naturschutz, Konstantinstr. 110, 53179 Bonn, Telefon: +49 228 8491 0, E-Mail: info@bfn.de), Link siehe unten.

Weiterführende Informationen zu den artenschutzrechtlichen Melde-, Buchführungs-, Nachweis-, Kennzeichnungs- und Bescheinigungspflichten (Formulare, Faltblätter, Merkblätter) sowie zum Schutzstatus finden Sie nachfolgend.

Der Schutzstatus

Wichtig im Artenschutzrecht ist, ob es sich um eine besonders geschützte oder eine streng geschützte Art handelt. Die Vorschriften für eine streng geschützte Art sind restriktiver.

Viele Vorschriften richten sich nach dem Schutzstatus eines Tieres, insbesondere ob es streng geschützt oder "nur" besonders geschützt ist. Der Schutzstatus ergibt sich sowohl aus der Anlage zur Bundesartenschutzverordnung, dem Anhang zur Verordnung 338/1997 der Europäischen Union (siehe Link unter "Rechtliche Grundlagen" weiter unten) sowie den Anhängen zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA). Dies macht es schwierig, den aktuellen Schutzstatus zu ermitteln. Das Bundesamt für Naturschutz hat eine Artenschutzdatenbank entwickelt, die regelmäßig aktualisiert wird und in der ganz einfach der jeweilige Schutzstatus ermittelt werden kann. 

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