Darmstadt. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat dem Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO) ein langfristiges Wasserrecht zur Förderung von Grundwasser aus dem Wasserwerk Seligenstadt erteilt. Das bisherige Wasserrecht in Höhe von 1,04 Millionen Kubikmeter im Jahr erlischt zum Jahresende.
Mit dem nun erteilten Wasserrecht kann der Wasserverband die langjährige Grundwasserförderung bis zu jährlich 0,94 Millionen Kubikmeter Grundwasser bis zum Jahr 2054 fortsetzen. Zusätzlich erhält der ZWO für die drei Brunnen ein Wasserrecht über jährlich 100 000 Kubikmeter bis 2036. Diese Regelung stellt einen wichtigen Baustein für die langfristige Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Kreis Offenbach dar.
Die Aufteilung des Wasserrechts in unterschiedliche Laufzeiten trägt den Unwägbarkeiten des Klimawandels Rechnung. Die aktuellen Voraus-Berechnungen zeigen, dass bei einer ungünstigen Entwicklung eine geringere Grundwasserneubildung nicht auszuschließen ist. Um negative Entwicklungen frühzeitig zu erkennen wird daher im Rahmen eines Monitorings die Entwicklung des Grundwasserstands im Einflussbereich der Entnahme engmaschig überwacht.
Hintergrund:
Das RP Darmstadt ist als Obere Wasserbehörde zuständig für den Gewässerschutz im Regierungsbezirk.
Das Versorgungsgebiet des Zweckverbandes umfasst die Stadt Offenbach und die Städte und Gemeinden im östlichen Teil des Kreises Offenbach. Des Weiteren unterhält der ZWO Lieferverträge für eine Teilbelieferung der Kommunen Langen, Dreieich, Neu-Isenburg und Mühlheim am Main. Die drei Brunnen des Wasserwerks Seligenstadt wurden im Jahr 1989 errichtet und sind zwischen 70 und 75 Meter tief.