Umweltinformationen über Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie
Anfang 2011 ist die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) in Kraft getreten. Die IE-RL löst die bisherige Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) ab und führt weitere umweltrechtliche Richtlinien zusammen.
Ziel der IE-RL ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Für diesen medienübergreifenden, integrierten Schutzansatz sollen die Industrieanlagen einem einheitlichen Technikstandard, den „besten verfügbaren Techniken“ (BVT), entsprechen. Mit der IE-RL werden unter anderem die Regelungen zu den BVT erweitert, Emissionsgrenzwerte teilweise verschärft und detaillierte Vorgaben zur Berichterstattung und Anlagenüberwachung vorgegeben.
Weitere Informationen zur Überwachung für Anlagen, die unter die IE-RL fallen, finden Sie auf der Website des