Ein wartendes Auto vor einem Bahnübergang, der Zug fährt schnell vorbei

Regierungspräsidium Darmstadt

Änderung der Sicherungsanlage am Bahnübergang Lieblos

Regierungspräsidium leitet Verfahren für die Änderung der Sicherungsanlage am Bahnübergang Lieblos in Gründau-Lieblos ein. Pläne sind ab dem 6. September einsehbar.

Die Deutsche Bahn Netz Arbeitsgemeinschaft hat beim Eisenbahnbundesamt (EBA) die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Änderung der Sicherungsanlage am Bahnübergang Lieblos innerhalb der Gemeinde Gründau beantragt. Das Regierungspräsidium Darmstadt führt im Auftrag des EBA das erforderliche Anhörungsverfahren durch. Dieses wurde nun eingeleitet.

Die Änderung der Sicherungsanlage beinhaltet den Rückbau der jetzigen Anlage und den Neubau einer neuen Anlage mit Halbschranken, Lichtzeichen und Akustiken. Im Zuge des Neubaus werden die Straßenfahrbahn, Geh- und Radwege sowie die Beschilderungen und Markierungen angepasst.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird nach den Regelungen des Ende Mai 2020 in Kraft getretenen Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt.

Die zur Planfeststellung eingereichten Unterlagen werden daher in der Zeit vom 06. September 2021 bis 05. Oktober 2021 auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt unter dem unten stehenden Link veröffentlicht. Ergänzend dazu liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 06. September 2021 bis 05. Oktober 2021 auch bei der Gemeinde Gründau zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Planunterlagen können dort während der Dienstzeiten, Montag bis Freitag, 08:00 bis 12:00 Uhr, und Donnerstag 16:00 bis 18:00 Uhr, eingesehen werden.

Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern, die die Planung betreffen, können bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Offenlegung (bis zum 18. Oktober 2021) beim Regierungspräsidium Darmstadt oder der Gemeinde Gründau erhoben werden.

Schlagworte zum Thema