Die erste Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 für den Regierungsbezirk Darmstadt ist in Kraft getreten. Durch die Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen am 28. Februar 2022 ist die erste Änderung des TPEE 2019 zum Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 an diesem Montag wirksam geworden.
Damit ist ein langer Planungsprozess erfolgreich abgeschlossen worden. Das Regierungspräsidium Darmstadt als Obere Landesplanungsbehörde hatte in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain den TPEE in den vergangenen Jahren erarbeitet. Neben der Formulierung von Grundsätzen zum Umgang mit der Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie besteht seine Hauptaufgabe darin, die Nutzung der Windenergie abschließend in ganz Südhessen zu steuern. Dazu wird die Windenergienutzung auf bestimmte Vorrangflächen konzentriert und im übrigen Planungsraum ausgeschlossen.
Die Regionalversammlung Südhessen und die Verbandskammer des Regionalverbands FrankfurtRheinMain hatten den Plan 2019 mit Änderungen beschlossen, sodass er noch 5703 Hektar unbeplante Flächen (sogenannte Weißflächen) enthielt. Dies entsprach 0,8 Prozent der Planungsregion Südhessen.
Für diese Flächen war das Planänderungsverfahren erforderlich, das innerhalb von zwei Jahren mit Erfolg durchgeführt wurde. Der Entwurf der Planänderung wurde vom 13. Oktober bis 14. Dezember 2020 offengelegt und allen betroffenen Trägern öffentlicher Belange, Kommunen, sowie der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen beschlossen die Regionalversammlung Südhessen und die Verbandskammer beim Regionalverband am 2. Juli 2021 beziehungsweise 30. Juni 2020 die Vorlage der ersten Änderung des TPEE 2019 zur Genehmigung. Die Genehmigung durch die Hessische Landesregierung erfolgte am 24. Januar 2022.
Im gesamten Regierungsbezirk ist nun abschließend festgelegt, wo in den kommenden Jahren Windenergieanlagen errichtet werden können und wo eine Errichtung von vornherein ausgeschlossen ist.
Der Teilplan enthält nach der ersten Änderung insgesamt 122 Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie mit etwas mehr als 11.000 Hektar – davon 18 im Bereich des Regionalverbands. Damit werden 1,5 Prozent der Fläche des Regierungsbezirks Darmstadt der Windenergienutzung zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig schließt der Plan für über 98 Prozent der Fläche Südhessens die Nutzung der Windenergie aus.
Für die konkreten Standorte von Windenergieanlagen innerhalb der Vorranggebiete ist in jedem Fall die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich.