Wiesbaden. Rund 70 Betriebsärztinnen und Betriebsärzte aus ganz Hessen haben an der jährlichen arbeitsmedizinischen Fortbildungsveranstaltung des Landesgewerbearztes Hessen (LGA) teilgenommen. Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt begrüßte die Gäste in den Räumlichkeiten des Fachzentrums für medizinischen Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt am Standort Wiesbaden. Unter der wissenschaftlichen Leitung und Moderation von Landesgewerbeärztin Dr. Gabriela Petereit-Haack (Master of Public Health) erhielten die Teilnehmenden umfassende Informationen zu aktuellen Entwicklungen in der Arbeitsmedizin.
Unter anderem ging es um Themen wie „Mutterschutz und Stillen“, „Digitale Arbeitsmedizinische Vorsorge“ und die „Herausforderungen in der Arbeitsmedizin durch Cannabis“. Als externer Referent eröffnete Prof. Dr. Dr. David A. Groneberg, Institut für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Umweltmedizin an der Goethe Universität Frankfurt am Main, den Vortragsreigen mit dem Thema „Vom Partikel zum Aerosol und wieder zurück: Pandemie-bedingte Schnittstellen zwischen Arbeitsmedizin und Umweltmedizin“. In einem vom Hessischen Sozialministerium finanzierten Projekt führt er angewandte wissenschaftliche Forschungen zu Partikeln durch. Aktuell geht es zum Beispiel um die gesundheitliche Gefährdung durch Passivrauchen oder die gesundheitsgefährdende Bleibelastung durch Schusswaffengebrauch bei Polizisten. Neben Messungen an Arbeitsplätzen führt der Experte aufwendige Laborversuche durch, bei denen mit Puppenmodellen die menschliche Exposition gemessen wird.
Dr. Gabriela Petereit-Haack informierte über Neuigkeiten aus dem Ausschuss für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und aus dem Ärztlichen Sachverständigen-Beirat für Berufskrankheiten (ÄSVB). Als Mitglied dieser Gremien legt sie großen Wert darauf, die Inhalte transparent in Hessen aufzuzeigen und gleichzeitig Anregungen aus Hessen in diese Gremien miteinzutragen. So wurde eine neue arbeitsmedizinische Regel zur Digitalen Vorsorge verabschiedet. Darin wird festgelegt, dass beispielsweise die erste Vorsorge stets in Präsenz erfolgen muss. Telemedizinische Methodiken können angewendet werden, der Datenschutz und die ärztliche Schweigepflicht bleiben aber unangetastet. Ferner führte die Expertin aus, dass weitere Regeln und Empfehlungen zur Digitalisierung in der Arbeitsmedizin anstehen, über die sie im kommenden Jahr ausführlich informieren wird.