Regierungspräsidium Darmstadt

Bauschutt aus Rückbau des Kernkraftwerkes Biblis

Regierungspräsidium Darmstadt bereitet Entscheidung über Deponierung von spezifisch freigebbarem Bauschutt vor

Spezifisch freigegebener mineralischer Abfall aus dem Rückbau des Kernkraftwerkes Biblis soll auf der Deponie Büttelborn abgelagert werden. Als zuständige Genehmigungsbehörde hört das Regierungspräsidium Darmstadt ab heute die SAVAG Südhessische Abfall-Verwertungs GmbH als Betreiberin der Deponie Büttelborn, den Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) und die RWE Nuclear GmbH als Abfallerzeugerin zu einer Mitbenutzung der Deponie Büttelborn an. Es handelt sich hier um 3200 Tonnen Bauschutt (zum größten Teil Beton, aber auch Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik. Zum Verhältnis: Insgesamt fallen eine Million Tonnen Rückbaumaterial an), der nach einem detailliert vorgegebenen technischen Verfahren hinsichtlich Strahlungsexposition untersucht wird. Liegen die ermittelten Werte unter der Grenze von 10 Mikrosievert, kann der dann spezifisch freigebbare Abfall aus dem Atomrecht entlassen werden, wenn ein sicherer Entsorgungsweg auf eine Deponie feststeht.

Da der für die Entsorgung örtlich zuständige ZAKB über keine eigene Deponie zur Ablagerung mineralischer Abfälle verfügt, wurde ein Antrag zur Mitbenutzung einer Deponie beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt. Das Regierungspräsidium beabsichtigt, die Deponie der SAVAG Südhessische Abfall-Verwertungs GmbH in Büttelborn im Kreis Groß-Gerau zur Annahme zu verpflichten, und hört deshalb die Betreiberin der Deponie zunächst zu diesem Sachverhalt an. Die Deponie befindet sich noch bis zum Jahr 2030 in der Ablagerungsphase und erfüllt als Deponie der Klasse II die erforderlichen Sicherheitsstandards für diese Abfälle.

Bürgerinformationsveranstaltung am Dienstagabend, 22. November 2022

Das Hessische Umweltministerium sowie das Regierungspräsidium Darmstadt laden alle Bürgerinnen und Bürger aus Büttelborn am Dienstag, 22. November 2022, um 18 Uhr zu einer Bürgerinformationsveranstaltung ein, um über das Verfahren aufzuklären und Fragen zu beantworten. Ort: Volkshalle Büttelborn, Mainzer Straße 85, 64572 Büttelborn.

Hintergrund: Spezifische Freigabe nach 10-Mikrosievert-Konzept

Für spezifisch freigebbare Abfälle gilt nach dem Atomgesetz das 10-Mikrosievert-Konzept, das in der Strahlenschutzverordnung geregelt ist. Dabei handelt es sich um ein international anerkanntes Konzept, wonach die Strahlenexposition durch freigegebene Stoffe den Bereich von 10 Mikrosievert (μSv) pro Einwohner und Jahr nicht überschreiten darf. Diese Dosis liegt sowohl weit unterhalb der durch natürliche radioaktive Strahlung bedingten Strahlenbelastung als auch unterhalb der Strahlungspegel, die zeitweise im Alltag auftreten. So liegt die natürliche Strahlenbelastung für Einwohner in Deutschland durchschnittlich bei 2.100 Mikrosievert pro Jahr.

Über die spezifische Freigabe entscheidet das Hessische Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde nach dem Atomgesetz. Das bedeutet, dass das Ministerium den Freigabebescheid erteilt und im Verfahren prüft, ob alle Bedingungen und Voraussetzungen eingehalten wurden. Eine Voraussetzung ist zum Beispiel, dass der weitere Entsorgungsweg für diesen Abfall festgelegt wird. Für mineralische Abfälle ist dafür die Annahme durch eine geeignete Deponie erforderlich.

Mehrfache Sicherung von Deponien nach Multibarrierenkonzept

In Deutschland ist ein Stand der Technik definiert, der die in einer Deponie abgelagerten Abfälle und deren Schadstoffe sicher und dauerhaft einschließt. Deponien ab der Klasse I haben eine mehrfache Sicherung (Multibarrierenkonzept). Natürliche Standorteigenschaften (geologische Barriere), eine Abdichtung unterhalb des Ablagerungsbereichs (Basisabdichtung), strenge Anforderungen an die Eigenschaften des deponierten Abfalls (innere Barriere) und eine oberhalb der abgelagerten Abfälle aufzubauende Abdeckung (Oberflächenabdichtung) ermöglichen es, dass der Abfall sicher eingekapselt ist. Die Betreiber von Deponien haben umfangreiche gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, deren Einhaltung von den zuständigen Behörden regelmäßig kontrolliert wird. Für die spezifisch freigebbaren mineralischen Abfälle aus dem Rückbau des Kernkraftwerkes Biblis sind für die Deponierung zusätzliche Maßnahmen wie eine staubarme Anlieferung der Abfälle und die Bündelung der Anlieferungen auf wenige Tage im Jahr vorgesehen.

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