Behandschuhte Hand hält Geigerzähler

Strahlenschutz

Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen

Viele Menschen verbinden die Begriffe „Radioaktivität“ und „Strahlung“ ausschließlich mit Kernkraftwerken. Radioaktive Stoffe und ionisierende Strahlung sind aber in vielen weiteren Bereichen anzutreffen.
Zunächst einmal sind Radioaktivität und ionisierende Strahlung überall vorhandene, natürliche Phänomene. Die gesamte Bevölkerung ist einer natürlichen Exposition sowie in unterschiedlichem Maße zivilisatorisch bedingter Strahlung ausgesetzt. In Deutschland entfallen etwa 55 Prozent der durchschnittlichen Exposition auf natürliche Strahlenquellen und circa 45 Prozent sind zivilisatorischen Ursprungs. Detailliertere Informationen können auf der Website des Bundesamts für Strahlenschutz nachgelesen werden.

Zusätzlich kommt etwa 1 Prozent der Bevölkerung mit ionisierender Strahlung im beruflichen Umfeld in Berührung. Radioaktive Stoffe und Geräte zur Erzeugung ionisierender Strahlung werden in einer Vielzahl medizinischer, technischer und wissenschaftlicher Anwendungen eingesetzt. Diese Tätigkeiten sind zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt durch das Strahlenschutzrecht geregelt. Sie sind im Regelfall genehmigungspflichtig und unterliegen der strahlenschutzrechtlichen Aufsicht durch die zuständigen Behörden.
Der Vollzug des Strahlenschutzrechts erfolgt im Regierungsbezirk Darmstadt durch die Abteilungen Umwelt des Regierungspräsidiums Darmstadt an den Standorten Darmstadt, Frankfurt und Wiesbaden.

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