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Regierungspräsidium Darmstadt

Bilanz 2025: RP erkennt 113 neue Stiftungen an

Darmstadt. Insgesamt 113 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts mit einem Gesamtvermögen von mehr als 79 Millionen Euro hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt im vergangenen Jahr anerkannt. Zum Jahresende 2025 hatten damit 2.316 rechtsfähige Stiftungen ihren Sitz im Regierungsbezirk Darmstadt mit einem Gesamtvermögen von rund sieben Milliarden Euro.

Auch weiterhin sieht die Stiftungsaufsicht beim RP Darmstadt einen Trend bei der Gründung von Familienstiftungen. 2025 waren 79 Neugründungen zu verzeichnen. Familienstiftungen sind nicht gemeinnützig, dienen der Versorgung von Familienmitgliedern und können als Instrument gegen eine Aufsplitterung von Privat- und Betriebsvermögen genutzt werden. Darüber hinaus wurden 33 gemeinnützige Stiftungen sowie eine kirchliche Stiftung in Südhessen anerkannt. Der jeweilige Stiftungszweck der gemeinnützigen Stiftungen ist vielfältig und reicht von der Förderung von Kunst und Kultur oder des Sports über eine Reihe verschiedener sozialer Anliegen bis hin zur Förderung von Wissenschaft und Forschung. Vier Verbrauchsstiftungen wurden gegründet. Diese dürfen über ihre Einnahmen hinaus auch ihr Vermögen für die Zweckverwirklichung verwenden. Dadurch stehen den Stiftungen unabhängig von der Ertragssituation ausreichende Mittel für die Erfüllung ihres Zwecks zur Verfügung.

Die meisten der neu anerkannten Stiftungen haben ihren Rechtssitz in Frankfurt am Main (44), gefolgt von der Stadt Darmstadt (32) und dem Main-Taunus-Kreis (7). Der starke Anstieg an diesen drei Standorten ist unter anderem auf dort ansässige Beratungsgesellschaften zurückzuführen, die auch Stiftungsverwaltungen wahrnehmen. Die übrigen Anerkennungen verteilen sich auf folgende Landkreise: Kreis Bergstraße (7), Stadt Wiesbaden (5), Landkreis Darmstadt-Dieburg (4), Hochtaunuskreis, Wetteraukreis und Rheingau-Taunus-Kreis (je 3), Main-Kinzig-Kreis, Kreis Groß-Gerau, Odenwaldkreis, Landkreis Offenbach und Stadt Offenbach (je 1).

Der im Stiftungsgeschäft und in der Satzung festzulegende Stiftungssitz muss einen Bezug zum Wohnort des Stifters, dem Ort der Zweckerfüllung oder dem Sitz der Stiftungsverwaltung haben. Beantragung und Vorabstimmung zu Stiftungsgründungen und Satzungsänderungen sind online möglich. Das Stiftungsverzeichnis ist online einsehbar.

Hintergrund

Dem für Südhessen zuständigen RP Darmstadt kommt innerhalb der hessischen Stiftungslandschaft eine bedeutende Rolle zu. Es beaufsichtigt mehr als 2.300 Stiftungen mit einem Gesamtvermögen von rund sieben Milliarden Euro, die ihre Erträge für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke bzw. die Förderung von Familienmitgliedern ausschütten. Außerdem erkennt die Behörde neue Stiftungen an und berät Gründer im Auftrag der Hessischen Landesregierung.

Voraussetzung für die Anerkennung einer Stiftung ist, dass der gewünschte Zweck aus den Erträgen oder durch den Verbrauch des Vermögens nachhaltig erfüllt werden kann. Auch Mischformen sind möglich. Die staatliche Aufsicht beim RP überwacht Stiftungen dahingehend, dass das zu erhaltende Vermögen nicht geschmälert wird und die Stiftungsausgaben nur entsprechend der Zweckbestimmung erfolgen.

Stiftungen sind – ausgenommen der Familienstiftungen – Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements und ein klares Zeichen demokratischer Teilhabe. Mit ihrer Errichtung und dem Engagement in Stiftungen wollen Menschen einen Beitrag zu einer lebenswerten Gesellschaft leisten. Stiftungen ergänzen das Handeln des Staates, können es aber nicht ersetzen. Stiftungen bereichern die Vielfalt der Gesellschaft, indem sie zusätzliche Impulse geben und unabhängig von Mitgliedern, Wählern oder Aktionären handeln können.

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