Elfköpfige Gruppe von Personen vor großem, roten Container

Regierungspräsidium Darmstadt

Biogasanlage in Wölfersheim: Keine Auffälligkeiten bei Störfallinspektion

RP Darmstadt ist zuständig für Kontrolle und Überwachung nach Störfallrecht

Frankfurt/Wölfersheim. Am Mittwoch hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt eine Störfallinspektion in der Biogasanlage in Wölfersheim durchgeführt. Der Kontrolltermin durch das Dezernat 43.4 Immissionsschutz der Frankfurter Umweltabteilung des RP verlief unauffällig, die Anlage läuft einwandfrei und ohne Beanstandungen. Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt hat die Inspektion begleitet.

Die Erzeugung von Biogas leistet einen wichtigen Beitrag sowohl bei der Nutzung erneuerbarer Energien als auch beim Bestreben, den Ausstoß schädlicher Klimagase wie Methan zu reduzieren.

Prof. Dr. Jan Hilligardt Regierungspräsident
Darmstadt

„Die Erzeugung von Biogas leistet einen wichtigen Beitrag sowohl bei der Nutzung erneuerbarer Energien als auch beim Bestreben, den Ausstoß schädlicher Klimagase wie Methan zu reduzieren“, sagte der Regierungspräsident im Anschluss an den Termin. Diesen Nutzen für eine zukunftsfähige Energieversorgung unserer Region und für das Klima unterstützt das RP Darmstadt durch zügiges und fachkompetentes Bearbeiten der erforderlichen Zulassungen oder Stellungnahmen. „Gleichzeitig kann sich die Bevölkerung darauf verlassen, dass das RP die möglichen negativen Auswirkungen solcher Vorhaben auf die Umwelt genau prüft und Anlagen dieser Art erst dann zulässt, wenn schädliche Umwelteinwirkungen ausgeschlossen werden können“, ergänzte der Regierungspräsident. Für die Unternehmen bringt dieses Zusammenspiel von zügiger Bearbeitung und Fachkompetenz bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie bei den regelmäßigen Überwachungen im laufenden Betrieb Rechtssicherheit.

Regierungspräsident Hilligardt verschaffte sich einen Eindruck von der Biogasanlage und von der Störfallinspektion. Dabei wird die Anlage Schritt für Schritt abgegangen und geprüft: Angefangen bei den gelagerten Einsatzstoffen über die Fermenter, die Nachgärer und das Restelager bis zum erzeugten Rein-Biogas, das schließlich in das Erdgasnetz eingespeist wird. Hilligardt dankte allen Beteiligten für den reibungslosen Ablauf des Kontrolltermins.

Hintergrund: Die Biogas Oberhessen GmbH & Co. KG ist eine 100%-ige Tochterfirma der OVAG und betreibt an ihrem Standort in Wölfersheim eine der größten Biogasanlagen in Hessen. 
Produziert wird aus nachwachsenden Rohstoffen sogenanntes Rohbiogas, das schließlich als Biomethan mit Erdgasqualität zur Verfügung steht und vor Ort in das Erdgasverteilnetz eingespeist wird. Jährlich werden so rd. 40.000.000 kWh Bio-Erdgas für die grüne Wärme- und Stromerzeugung bereitgestellt. Die Anlage ist nach dem Bundes-Immissionsschutzrecht genehmigungsbedürftig und unterliegt wegen ihrer Größe der europäischen Industrieemissionsrichtlinie. Daher sind Genehmigungsverfahren für Anlagen dieser Art mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Aufgrund der gelagerten Mengen an entzündbaren Gasen unterliegt die Biogasanlage auch dem Geltungsbereich der Störfallverordnung.

Die Überwachung von Betriebsbereichen nach Störfallrecht richtet sich nach den Vorgaben der Seveso-Richtlinien der EU, die u.a. als Störfall-Verordnung (12. BImSchV) in nationales Recht umgesetzt wurden. Nach diesen Vorgaben sind ein Überwachungssystem, ein Überwachungsplan und ein Überwachungsprogramm zu erstellen und einzurichten, nach denen die Betriebsbereiche aufgelistet, klassifiziert und in individuell bestimmten Abständen vor Ort zu inspizieren sind. Über die Einhaltung der EU-Vorgaben ist von jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union gegenüber zu berichten.

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