Darmstadt/Wiesbaden. Die Wiesbadener Umweltabteilung des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt hat die Anlagentechnik und die Lärmrichtwerte am Windpark Burg-Hohenstein überprüft. In der Nähe des Windparks befindet sich ein Aussiedlerhof, dessen Bewohner sich vom Lärm der Anlagen belästigt fühlten. Hinzu kam, dass es nach Erteilung der Genehmigung durch das RP generelle Änderungen bei der Berechnung und Prognose von Lärmeinwirkungen durch solche Anlagen gegeben hatte. Vor Ort wurde deshalb mit leicht höheren Lärmwerten gerechnet als im ursprünglichen Verfahren, wenngleich der Wert auch während der kritischen Nachtzeit weiterhin unterschritten wird.
Um diese Berechnungen zu überprüfen, haben Mitarbeiter des RP Darmstadt nun vor Ort über einen Monat kontinuierlich gemessen. Außerdem haben sie die oberen Bauteile der Anlagen bei einer Befliegung mit einer Drohne aus nächster Nähe unter die Lupe genommen. Die Messergebnisse haben die Lärmberechnungen bestätigt: Auch messtechnisch vor Ort stellte die Umweltbehörde keine Überschreitungen des Richtwerts von 45 Dezibel in der Nacht durch den Windpark fest. Einschränkungen wie etwa nächtlich schallreduzierte Betriebsweisen sind somit weiterhin nicht geboten.
Es ist zwar aus Sicht der Behörde nachvollziehbar, dass die Lärm-Emissionen von den Bewohnern des Aussiedlerhofes nach wie vor als störend empfunden werden. Aber sowohl die Neuberechnung als auch die durchgeführte Lärmmessung vor Ort ergaben, dass sich der Lärm im Rahmen der zulässigen Grenzen bewegt und damit wurde die Bewertung, die zur Genehmigung des Windparks geführt hatte, bestätigt. Die Nachprüfung vor Ort hat also unter dem Strich ergeben, dass die Windenergieanlagen bei Burg Hohenstein nicht zu laut sind.
Hintergrund:
Das RP Darmstadt hat nicht nur die Aufgabe, über die Genehmigung großer Windenergieanlagen zu entscheiden, sondern überwacht auch die bestehenden Anlagen. Das RP überprüft dabei, ob die Betreiber sich an ihre Pflichten halten, wie diese sich aus dem Genehmigungsbescheid und geltenden Rechtsvorschriften ergeben.