Das Gesetz sieht dafür ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren vor. Der Genehmigungsantrag wurde im Juli 2020 gestellt und im November 2020 letztmalig ergänzt.
Vorausgegangen war eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Da es keine Einwendungen gab, fand kein Erörterungstermin statt.
Ebenso wurde die vorzeitige Errichtung der Druckmaschine nach Paragraf 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt. Diesem Antrag wurde am 30. November 2020 stattgegeben. Mit der Errichtung wurde sodann begonnen. Für die Prüfung des Antrages hat das Regierungspräsidium zahlreiche Stellungnahmen von Fachbehörden eingeholt. Der Genehmigung war eine gründliche und eingehende Prüfung der Antragsunterlagen entsprechend den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften vorausgegangen. Grundlage der Genehmigung waren fachliche Gutachten, insbesondere ein Explosionsschutzdokument und ein Brandschutzgutachten. Die Genehmigungsvoraussetzungen lagen vor und bei Beachtung der mit der Genehmigung verbundenen Auflagen sind keine schädlichen Umweltauswirkungen und sonstige Gefahren zu befürchten, dementsprechend konnte nun die Genehmigung erteilt werden. Die Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids wird unter anderem auf der Homepage des Regierungspräsidium Darmstadt erfolgen.