Digitalisierung im Austausch mit Behörden spielt auch in Fahrschulen eine wichtige Rolle. Leistungen der Verwaltung sollen digital in Anspruch genommen werden können, so sieht es das Onlinezugangsgesetz vor. Dem tragen die drei hessischen Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel als zuständige Verwaltungen für das Fahrlehrerwesen mit einem weiteren wichtigen Schritt Rechnung. Nach dem Auftakt mit Onlineanträgen zur Fahrlehrerlaubnis sind nun auch für den Bereich der Fahrschulerlaubnis weitere digitale Formulare entwickelt und online gestellt worden.
Das heißt konkret: Bürgerinnen und Bürger können auf dem digitalen Weg eine Erlaubnis für eine neue Fahrschule oder eine Zweigstelle beantragen sowie diese um weitere Fahrschulerlaubnisklassen erweitern. Ein weiteres Formular bietet gleich mehrere Möglichkeiten. So können einerseits diverse Änderungsanzeigen nach § 30 des Fahrlehrergesetzes gemeldet werden, etwa, wenn sich ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Fahrlehrerin beziehungsweise einem Fahrlehrer oder die verantwortliche Leitung einer Fahrschule ändern. Andererseits kann damit auch die Erteilung einer Seminarerlaubnis oder Ausbildungsfahrlehrerlaubnis beantragt werden.
Die Formulare werden online ausgefüllt und, mit den entsprechenden Anhängen versehen, an das zuständige Regierungspräsidium übermittelt. Die Onlineanträge sind im Rahmen des Projekts Digitale Modellbehörde, eines der größten Digitalisierungsvorhaben des Landes Hessen, umgesetzt worden. Daran beteiligt waren die Abteilung Cyber- und IT-Sicherheit, Verwaltungsdigitalisierung im Hessischen Innenministerium, das Wirtschaftsministerium und die drei Regierungspräsidien. Weitere Informationen zu dem Thema Fahrschulerlaubnis sind auf den Internetseiten der drei Regierungspräsidien zu finden.