Schild "Fluglärm" vor blauem, bewölktem Himmel

Regierungspräsidium Darmstadt

Flughafen: Antragsfrist für Schallschutz und Entschädigung läuft bald aus

Besitzerinnen und Besitzer von Wohn-Immobilien im Lärmschutzbereich des Frankfurter Flughafens können beim Regierungspräsidium Darmstadt aktuell noch Anträge auf Kosten-Erstattung für baulichen Schallschutz einreichen.

Darüber hinaus kann ein Teil von ihnen dafür zusätzlich Geld aus dem Regionalfonds sowie eine Entschädigung für die eingeschränkte Nutzung eines Außenwohnbereichs erhalten. Sämtliche Antragsfristen enden jedoch in diesem Jahr, weshalb hierbei nun Eile geboten ist.

Das Regierungspräsidium rät allen Betroffenen, die bislang noch keine Anträge gestellt haben oder von der Landesbehörde zugesicherte Maßnahmen noch nicht umgesetzt haben, dies jetzt unverzüglich zu erledigen. Denn nach wie vor dürften die Auftragsbücher der Handwerker voll sein, was zu Verzögerungen führen kann. „Zu den Anträgen auf baulichen Schallschutz müssen uns spätestens am Ende der Antragfrist auch die Schlussrechnungen vorliegen“, erläutert Holger Trodt vom Schallschutz-Team des Regierungspräsidium, das für die Abwicklung folgender finanzieller Ansprüche zuständig ist:

  • In der Tagschutzzone eins des Flughafens können Ansprüche auf Schallschutz für alle Aufenthaltsräume der Immobilie geltend gemacht werden. In der Nachtschutzzone werden nur Schallschutzmaßnahmen für Schlafräume geprüft. Die Antragsfrist endet am 12. Oktober. Bisher wurden Zahlungen für rund 8000 Haushalte in Höhe von 24,6 Millionen Euro geleistet.
  • Immobilien-Inhaberinnen und -Inhaber in Tagschutzzone eins erhalten eine pauschale Entschädigung für ihren Außenwohnbereich – bei einem Einfamilienhaus beträgt diese beispielsweise 3700 Euro. Wer eine Entschädigung über eine Verkehrswertermittlung seiner Immobilie beantragen möchte, um eine höhere Entschädigungssumme zu erhalten, muss dem Antrag ein Verkehrswertgutachten des jeweils zuständigen Gutachterausschusses für Immobilienwertermittlung beifügen. Alternativ gibt es für bestimmte Immobilientypen aber auch die Möglichkeit, den Verkehrswert überschlägig kalkulieren zu lassen. Da auch hier mit Vorlaufzeiten zu kalkulieren ist, empfiehlt das Regierungspräsidium, die Anträge – sofern noch nicht geschehen – nunmehr ebenfalls zeitnah zu stellen. Die Antragsfrist hierfür endet auch hier bereits am 12. Oktober. Bisher wurden Entschädigungen für rund 12.000 Haushalte in Höhe von insgesamt 30,4 Millionen Euro gezahlt.
  • Darüber hinaus können rund 17.000 Haushalte zusätzliche Landesmittel aus einem Fonds für die Durchführung baulicher Schallschutzmaßnahmen wie den Einbau von Schallschutzfenstern abrufen. Hierfür erhalten die Betroffenen auf Nachweis bis zu 4350 Euro je Haushalt. Die Antragsfrist hierfür endet am 31. Dezember. Das Regierungspräsidium hat bisher Zuwendungsbescheide von 39,7 Millionen Euro erstellt.

Das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Luftverkehrsbehörde bearbeitet die Anträge. Gezahlt werden die Mittel von der Fraport beziehungsweise vom Land Hessen. Die Ansprüche auf baulichen – sogenannten passiven – Schallschutz gibt es seit der Eröffnung der Nordwestlandebahn am Frankfurter Flughafen im Oktober 2011. Das Regierungspräsidium informiert seitdem fortlaufend über die Ansprüche, zuletzt im vergangenen Jahr.

Service

Ob eine Immobilie in den jeweiligen Zonen liegt, kann über das Schallschutzportal auf der Internetseite des Regierungspräsidium per Adress-Eingabe ermittelt werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilt diesbezüglich auch per Telefon oder per Email Auskunft.

Auf der Internetseite des Regierungspräsidiums (intrp-darmstadt.hessen.de) gibt es unter dem Suchwort „Lärmschutzbereich“ weitere Informationen zu den Schallschutz-Programmen und zum Ablauf der Antragsverfahren. Dort können zudem die jeweiligen Formulare heruntergeladen werden; diese können auch per Post beim Regierungspräsidium Team Schallschutz angefordert werden.

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