Darmstadt. Das elektronische Bearbeitungsprogramm (E-Einbürgerung) des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt war eines der Themen, über das sich eine Forschergruppe aus Japan gestern Nachmittag im RP informiert hat. Weitere Themen waren die sonstigen organisatorischen und rechtlichen Aspekte des Einbürgerungs- oder auch Staatsangehörigkeitsrechts.
Eine Einbürgerung ist oft ein langwieriger Prozess. Die Wartezeit beim RP Darmstadt beträgt derzeit bis zum Bearbeitungsstart teilweise mehr als 13 Monate. Hintergründe sind etwa die Folgen der Corona-Pandemie oder die Vielzahl der eingehenden Anträge. Aber auch, weil solche Verfahren äußerst anspruchsvoll und nicht einfach durchzuführen sind. Zudem bearbeiten allein die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RP etwa zehn Prozent aller Einbürgerungsanträge in ganz Deutschland.
Zudem stieg die Anzahl der eingegangenen Anträge in der Vergangenheit deutlich. Allein im vergangenen Jahr haben fast 19.000 Personen Anträge gestellt. Dies ist eine enorme Steigerung im Vergleich zu den beiden Vorjahren (2020: 11.000 Personen // 2021: 14.000 Personen). Keine Rückstände hat das RP bei der Bearbeitung von (leichter zu prüfenden) EU-Fällen.
„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tun alles dafür, anderweitig bestehende Wartezeiten zu verkürzen. Doch auch das ist eine große Herausforderung, der wir uns stellen“, sagte Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid beim Besuch der Delegation aus Japan.
Bei der Bewältigung dieser Herausforderung ist die digitalisierte Antragsbearbeitung eine große Unterstützung. Dadurch sind die Verfahren übersichtlicher und leichter zu bearbeiten. Dennoch müssen die Anträge sorgfältig geprüft werden, bevor sie genehmigt werden können.
Hintergrund:
Unter Einbürgerung versteht man die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss bei der Wohnortkommune beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen. Keine Einbürgerung ist erforderlich, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt erworben wurde (z. B. wenn ein Elternteil bereits im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist).