Karte der Tages- und Nachtschutzzonen des Frankfurter Flughafens

Regierungspräsidium Darmstadt

Frankfurter Flughafen: Mehr Zeit für Schallschutz-Maßnahmen

Anwohnende des Frankfurter Flughafens können nach wie vor Anträge auf baulichen Schallschutz nach dem Fluglärmschutzgesetz beim Regierungspräsidium Darmstadt stellen. Darüber hinaus kann ein Teil der Eigentümerinnen und Eigentümer der jeweiligen Wohn-Immobilien im Lärmschutzbereich eine finanzielle Entschädigung für die eingeschränkte Nutzung ihres Außenwohnbereichs erhalten. Allerdings enden die Antragsfristen hierfür am 12. Oktober 2021. Für die Beantragung von Fördermitteln für bauliche Schallschutzmaßnahmen aus dem Regionalfonds endet die Antragsfrist am 31. Dezember 2021.

Wegen der Corona-Pandemie und damit verbundener Hürden bei der zeitnahen Ermittlung und Umsetzung erforderlicher baulicher Schallschutzmaßnahmen räumt das Regierungspräsidium Darmstadt allen anspruchsberechtigten Antragstellern eine erweiterte Umsetzungsfrist für bauliche Schallschutzmaßnahmen bis zum 12. Oktober 2022 ein. Bis zu diesem Datum müssen spätestens die Rechnungen der durchgeführten baulichen Schallschutzmaßnahmen beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht worden sein. Ansonsten entfällt der Anspruch auf Erstattung dieser Kosten. Da augenblicklich immer noch mit relativ langen Wartezeiten bei der Beauftragung von Handwerkern zu rechnen ist, wird allen Betroffenen empfohlen, die bisher noch keine Anträge gestellt haben oder aber von der Behörde mittels Vorbescheid zugesicherte Maßnahmen noch nicht umgesetzt haben, dies nun zeitnah zu tun.

In der sogenannten Tagschutzzone 1 des Flughafens können nach wie vor Ansprüche auf Schallschutz für alle Aufenthaltsräume der jeweiligen Immobilie geltend gemacht werden. Bei Immobilien in der Nachtschutzzone werden nur Schallschutzmaßnahmen für Schlafräume geprüft. Die Antragsfrist hierfür endet am 12. Oktober 2021. War bisher auch bis dahin eine Abschlussrechnung über durchgeführte Maßnahmen vorzulegen, ist diese Vorlagefrist nunmehr bis zum 12. Oktober 2022 verlängert worden.

Darüber hinaus können etwa 17.000 Haushalte zusätzliche Landesmittel aus dem Regionalfonds für die Durchführung von baulichen Schallschutzmaßnahmen abrufen. Hierfür erhalten die Betroffenen auf Nachweis bis zu 4350 Euro je Haushalt. Die Antragsfrist hierfür endet am 31. Dezember 2021. Dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs über die Durchführung geplanter Maßnahmen beizufügen. Ein solcher Kostenvoranschlag kann noch bis zum 01. Juli 2022 eingereicht werden.

Inhaberinnen oder Inhaber einer in der Tagschutzzone 1 liegenden Immobilie erhalten zudem auf Antrag grundsätzlich eine pauschale Außenwohnbereichsentschädigung – bei einem Einfamilienhaus beträgt diese beispielsweise 3700 Euro. Die Antragsfrist hierfür endet am 12. Oktober 2021. Wer mehr als eine pauschale Entschädigung beantragen möchte, muss dem Antrag ein Verkehrswertgutachten des jeweils zuständigen Gutachterausschusses für Immobilienwertermittlung beifügen. Alternativ gibt es für bestimmte Immobilientypen aber auch die Möglichkeit, den Verkehrswert überschlägig kalkulieren zu lassen. Ist eine solche Kalkulation jedoch nicht möglich oder nicht gewollt, ist das Verkehrswertgutachten spätestens zum 12. Oktober 2022 beim Regierungspräsidium Darmstadt einzureichen. Da auch hier mit Vorlaufzeiten zu rechnen ist, empfiehlt das Regierungspräsidium, die Anträge – sofern noch nicht geschehen- nunmehr ebenfalls zeitnah zu stellen.

Das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Luftverkehrsbehörde bearbeitet die Anträge. Gezahlt werden die Mittel von der Fraport beziehungsweise vom Land Hessen. Die Ansprüche auf baulichen (passiven) Schallschutz gibt es seit der Eröffnung der Nordwestlandebahn am Frankfurter Flughafen im Oktober 2011.

Service

Ob eine Immobilie in den jeweiligen Zonen liegt, kann über das Schallschutzportal auf der Internetseite des Regierungspräsidium per Adress-Eingabe selbst ermittelt werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilt auch per Email oder unter Telefon diesbezüglich Auskunft.

Auf der Internetseite der Behörde gibt es unter dem Suchwort „Lärmschutzbereich“ weitere Informationen zu den Schallschutz-Programmen und zum Ablauf der Antragsverfahren. Dort können auch die jeweiligen Formulare heruntergeladen werden; diese können auch per Post beim Regierungspräsidium angefordert werden.

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