Darmstadt/Frankfurt/Wiesbaden. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt kontrolliert in ganz Hessen die Arbeitsbedingungen von Heimarbeiterinnen und Heimarbeitern. Vor allem jetzt in der Weihnachtszeit werden häufig in der Heimarbeit gefertigte Produkte gekauft. Darunter Grußkarten (zum Beispiel Endmontage von sich bewegenden oder aufstellenden Teilen, knicken der Karten, einlegen in die Schutzhülle), Ohrringe, auf die Trägerblättchen gesteckt oder in die kleine Blister eingesetzt sind, auf Trägerblättchen gefädelte Ketten.
Was viele nicht wissen: Die Heimarbeit ist ein vielfältiger, aber besonders schutzbedürftiger Bereich des Arbeitsmarktes, Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben sind keine Ausnahme. Denn Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter arbeiten flexibel – was Ort und Zeit angeht – in ihrer eigenen Wohnung oder einer selbstgewählten Betriebsstätte. Diese Form der Beschäftigung ist durch das Heimarbeitsgesetz (HAG) geschützt. Dennoch zeigt die Kontrolle: Die soziale Isolation und Abhängigkeit vom Auftraggeber birgt erhebliches Missbrauchspotenzial.
Um das zu verhindern, sind Unternehmen verpflichtet, dem RP Darmstadt halbjährlich zu melden, wen sie mit welchen Tätigkeiten in Heimarbeit beschäftigen. Diese Meldepflicht wird jedoch regelmäßig verletzt, wodurch der staatliche Arbeitsschutz behindert wird. Deshalb überwacht das Entgeltprüfer-Team des RP hessenweit die Einhaltung der Heimarbeitsvorschriften. Dazu gehören Kontrollen bei Auftraggebern und am tatsächlichen Heimarbeitsplatz, das Prüfen von Entgeltabrechnungen und Dokumentationen, Zeitaufnahmen, wenn Tätigkeiten am heimischen Arbeitsplatz erheblich vom betrieblichen Arbeitsplatz abweichen. Die Folge sind Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Nachzahlungsansprüche in der Ursprungsform und Klageverfahren. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen alle Auftraggeber und alle Heimarbeiter mindestens alle drei Jahre kontrolliert werden.