Darmstadt/Frankfurt/Wiesbaden. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat eine neue Fassung des Merkblatts „Entsorgung von Bauabfällen“ veröffentlicht. Das Papier ist eine verlässliche, umfassende und ergiebige Quelle für Informationen rund um Fragen, die im Zusammenhang mit der Entsorgung von Abfällen aus dem Abbruch oder dem Rückbau von Gebäuden oder Gebäudeteilen entstehen können. Es bietet ebenso Unterstützung bei Fragen zum Rückbau von anderen baulichen Einrichtungen wie zum Beispiel Verkehrsflächen oder auch im Zusammenhang mit der Entsorgung von Bodenmaterialien.
Das Bau-Merkblatt, das die Abfalldezernate der drei Regierungspräsidien in Hessen gemeinsam erarbeitet haben, wurde aktualisiert, da das Abfallrecht in den vergangenen Jahren erhebliche Neuerungen erfahren hat. Ein Beispiel hierfür ist die Einführung der Ersatzbaustoff-Verordnung. Es gab aber weitere Änderungen, etwa in der Gewerbeabfall-Verordnung oder in technischen Mitteilungen und Hinweisen der Bund- /Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall, mit meist direktem Bezug zur Abfallentsorgung. All diese Änderungen sind in das neue Bau-Merkblatt eingeflossen. Es kann auf der Website des RP Darmstadt heruntergeladen werden.