Darmstadt/Frankfurt/Wiesbaden. Gute Nachrichten für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen: Auch für sie wird die Lungenkrebsfrüherkennung, die mit dem Einsatz von Röntgenstrahlen einhergeht, ab Mittwoch, 1. April, verfügbar sein. Diese Information nimmt das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zum Anlass, über die neue Früherkennungsmaßnahme zu informieren und auf die Genehmigungspflicht nach dem Strahlenschutzgesetz hinzuweisen.
Etwa 57.000 Menschen erkranken laut Bundesamt für Strahlenschutz jährlich an Lungenkrebs – die zweithäufigste Krebserkrankung bei Männern und die dritthäufigste bei Frauen. Da spürbare Beschwerden oft erst im fortgeschrittenen Stadium auftreten, ist eine frühzeitige Erkennung der Erkrankung enorm wichtig. Studien zeigen, dass der Nutzen der Lungenkrebsfrüherkennung das mit der Röntgenanwendung verbundene Strahlenrisiko überwiegt.
Die rechtliche Grundlage bildet die vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit erlassene und vergangenes Jahr in Kraft getretene Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung (LuKrFrühErkV). Anspruchsberechtigt sind aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher im Alter von 50 bis 75 Jahren. Die Kosten für gesetzlich Krankenversicherte übernimmt ab April 2026 die gesetzliche Krankenversicherung.
Die Früherkennung erfolgt strukturiert: Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner sowie Fachärztinnen und -ärzte für Innere Medizin prüfen anhand der Rauchbiografie, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und überweisen in Frage kommende Personen an qualifizierte Radiologinnen oder Radiologen. Dort wird eine Niedrigdosis-CT-Untersuchung durchgeführt. Bei auffälligen Befunden erfolgt eine Zweitbefundung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt, die oder der in einer Einrichtung tätig ist, die auf die Untersuchung und Behandlung von Lungenkrebs spezialisiert ist. Hierbei ist auch die zusätzliche Nutzung einer Software zur computerassistierten Detektion vorgesehen.
Ärztinnen und Ärzte benötigen vor Aufnahme der Screening-Tätigkeit eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung für den Betrieb der Röntgeneinrichtung im Rahmen der Früherkennung. Hierfür sind umfangreiche Unterlagen vorzulegen, unter anderem:
- ein umfassendes Qualitätssicherungssystem gemäß LuKrFrühErkV,
- Informationen zur eingesetzten Software zur computerassistierten Detektion von Lungenrundherden,
- Technische, personelle und organisatorische Nachweise.
Für die Ausstellung dieser Genehmigungen sind die hessischen Regierungspräsidien – neben dem RP Darmstadt noch die Regierungspräsidien Kassel und Gießen – zuständig. Sie prüfen die Antragsunterlagen gründlich und erlauben den Ärztinnen und Ärzten, ionisierende Strahlung an der zu untersuchenden Person anzuwenden. Die Überprüfung der Qualität der medizinischen Bildgebung wird in Hessen durch die Ärztliche Stelle Hessen überprüft.
Trotz der noch sehr jungen Verordnung liegen solche Anträge bereits hessenweit vor. Die Regierungspräsidien haben sich auf diese neue Aufgabe im Laufe des vergangenen Jahres vorbereitet und auch bereits die ersten Genehmigungen erteilt.
Das RP Darmstadt empfiehlt interessierten Praxen, Anträge frühzeitig beim zuständigen Strahlenschutzdezernat einzureichen. Ein landeseinheitlicher Antragsvordruck mit Merkpostenliste steht hierfür zur Verfügung. Fragen beantworten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Strahlenschutzdezernate. Alle notwendigen Anträge sind auf der RP-Website zu finden.
Hintergrund:
So läuft die Früherkennung ab:
- Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner sowie Fachärztinnen und -ärzte für Innere Medizin prüfen anhand der Rauchbiografie, ob die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.
- Überweisung an eine qualifizierte Radiologin oder einen qualifizierten Radiologen.
- Durchführung einer Niedrigdosis-CT-Untersuchung unter strengen Qualitätsvorgaben.
- Bei auffälligem Befund: Zweitbefundung durch eine Fachärztin, einen Facharzt oder ein spezialisiertes Zentrum.