Ein Arzt hält das Röntgengerät über eine Patientin und berät sich mit einem Kollegen

Röntgenstrahlung

Röntgenstrahlenschutz

Der vielfältige Einsatz von Röntgenstrahlung in Forschung, Technik und Medizin erfordert eine breite Kenntnis der jeweiligen Verfahren. Ziel ist es, durch verfahrensspezifische und organisatorische Maßnahmen den Schutz vor Röntgenstrahlung zu optimieren.
Neben behördlichen Kontrollen im medizinischen Bereich ergänzen Prüfungen von ärztlichen und zahnärztlichen Sachverständigen die Umsetzung der Regelungen.
Eine Röntgeneinrichtung muss mit Beteiligung eines Sachverständigen genehmigt oder angezeigt werden. Die erforderliche Fachkunde im Röntgenstrahlenschutz ist nachzuweisen.
Während des Betriebes ist in Zeitabständen von fünf Jahren bei allen Röntgeneinrichtungen eine Prüfung durch einen Sachverständigen durchzuführen. Im medizinischen Bereich sind darüber hinaus regelmäßige Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Konstanzprüfungen) vorzunehmen.

Weiteres entnehmen Sie den folgenden Themen und Downloads:

Betrieb von Röntgeneinrichtungen

Der Betrieb einer medizinischen, tiermedizinischen oder technischen Röntgeneinrichtung muss bei den zuständigen Regierungspräsidien vom Strahlenschutzverantwortlichen angezeigt oder zur Genehmigung vorgelegt werden. Dabei müssen die erforderliche Fachkunde nachgewiesen und gegebenenfalls mindestens ein Strahlenschutzbeauftragter bestellt werden. Die Beendigung des Betriebes muss ebenfalls angezeigt werden.

Die Anzeigen können unter Verwendung der entsprechenden Formulare im Downloadbereich erfolgen.

Technische Kontrolle durch Sachverständige

Vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und in Zeitabständen von fünf Jahren ist eine Prüfung der Röntgeneinrichtung durch behördlich bestimmte Sachverständige durchzuführen.

Prüfungen durch die ärztlichen und zahnärztlichen Stellen

Zur Qualitätssicherung der Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen erfolgen Prüfungen durch die behördlichen, ärztlichen und zahnärztlichen Stellen. Die eigenverantwortliche Nutzung einer medizinischen oder zahnmedizinischen Röntgeneinrichtung muss daher nach § 129 StrlSchV ebenfalls bei den ärztlichen oder zahnärztlichen Stellen angemeldet werden.

Genehmigung der Teleradiologie

Wer eine Röntgeneinrichtung teleradiologisch betreiben möchte, benötigt hierzu eine Genehmigung nach §§ 12 Abs. 1 Nr. 4, 14 Abs. 2 StrlSchV. Die Genehmigung für alle in Hessen teleradiologisch betriebenen Röntgeneinrichtungen erteilt das Fachzentrum Röntgen beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) in Kassel.

Bescheinigung der Fachkunde im technischen Bereich

Personen, die eine Fachkunde im Strahlenschutz nach § 47 StrlSchV gemäß Fachkunde-Richtlinie Technik (Röntgen) erwerben möchten, können die entsprechende Bescheinigung unter der Vorlage der erforderlichen Nachweise beim regional zuständigen Regierungspräsidium beantragen.

Bescheinigung der Fachkunde für Medizinphysik-Experten

Personen, die eine Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten erwerben möchten, können die entsprechende Bescheinigung unter der Vorlage der erforderlichen Nachweise beim Fachzentrum Röntgen beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) in Kassel beantragen.

Anerkennung von Kursen im Strahlenschutz

Kursveranstalter und Institutionen, die einen Strahlenschutzkurs zum Erwerb oder der Aktualisierung der Fachkunde oder der Kenntnisse im Strahlenschutz in Hessen anbieten möchten, müssen diesen zuvor als geeigneten Ausbildungs-/Fortbildungskurs nach § 51 StrlSchV anerkennen lassen. Zuständig für die Anerkennung sind das Hessische Umweltministerium (HMLU) (technische Fachkunde) bzw. das Fachzentrum Röntgen beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) (medizinische Fachkunde).

Kontakt

Kreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach, Odenwald sowie Stadt Darmstadt

Servicestelle Darmstadt Strahlenschutz

Fax

+ 49 6151 12 3699

Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt

Kontakt

Flughafen Frankfurt, Stadt Frankfurt, Main-Kinzig-Kreis, Stadt Offenbach am Main, Wetteraukreis

Servicestelle Frankfurt Strahlenschutz

Fax

+49 69 2714 5950

Regierungspräsidium Darmstadt
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main

Kontakt

Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Wiesbaden

Servicestelle Wiesbaden Strahlenschutz

Fax

+49 611 3309 2444

Regierungspräsidium Darmstadt
Kreuzberger Ring 17 a+b
65205 Wiesbaden