Vier Frauen und drei Männer stehen nebeneinander. Vor ihnen ist hintere Teil eines kleinen, weißen Transporters zu sehen, dessen Kofferraum geöffnet ist.

Regierungspräsidium Darmstadt

Neuer Laborbus für Kontrolle von Kläranlagen

Darmstadt/Frankfurt/Wiesbaden. Die Überwachung von Einleitungen aus Kläranlagen trägt maßgeblich zum Schutz der südhessischen Gewässer bei. Um diese wichtige Aufgabe möglichst effizient zu gewährleisten, hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt einen neuen Laborbus mit Spezialausbau angeschafft. Diesen hat Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt heute begutachtet und anschließend an das Team der Einleiterüberwachung übergeben.

Die Überwachung der lebensnotwendigen Ressource Wasser ist eine der vielen wichtigen Aufgaben, die das RP Darmstadt wahrnimmt.

Prof. Dr. Jan Hilligardt Regierungspräsident

Die Fahrzeuge – insgesamt besitzt das RP Darmstadt vier davon an den Standorten Darmstadt, Frankfurt und Wiesbaden – sind speziell für die Probe der Abwässer vor Ort ausgestattet. Im Fahrzeug befinden sich Geräte, um Proben zu nehmen, entsprechende Gefäße und der Homogenisierer (Durchmischer). Zudem sind ein Kühlschrank zur Kühlung der Abwasserproben sowie eine Spüle mit Handbrause zur Reinigung der Gefäße vorhanden. Genutzt wird das Fahrzeug vom Dezernat IV/Da 41.4 – Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz am Standort Darmstadt. Die Fachleute dieses Dezernats überwachen das Abwasser an etwa 150 kommunalen und gewerblichen Kläranlagen einschließlich Probenahmen.

Bei den Kontrollen werden die Abwasserbehandlungsanlagen auf ihren Zustand überprüft, Betriebsaufzeichnungen (unter anderem Messergebnisse der Eigenkontrolle, Qualitätssicherungsmaßnahmen) kontrolliert und Abwasserproben am Ablauf der Kläranlage entnommen. Bei den Vorortmessungen werden der pH-Wert, die Temperatur, der Sauerstoffgehalt und die elektrische Leitfähigkeit im Ablauf der Kläranlage bestimmt. Die chemische und biologische Analyse der genommenen Proben erfolgt durch ein staatlich anerkanntes Fachlabor.

Kontrolliert werden alle Kläranlagen ab mindestens 50 angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohnern, die ihr Abwasser direkt in ein Gewässer einleiten. Dabei fahren die Mitarbeitenden des beim RP Darmstadt dafür zuständigen Dezernats die Anlagen mindestens zweimal im Jahr unangemeldet an. Die Anzahl an Überwachungen, die pro Jahr auf einer Anlage erfolgen, sind abhängig von der Ausbaugröße und der potentiellen Schädlichkeit des Abwassers für das Gewässer. Die Ergebnisse der kostenpflichtigen staatlichen Überwachung werden mit den im Einleitebescheid festgelegten Grenzwerten abgeglichen. Werden diese überschritten, werden die Anlagen häufiger untersucht. Zudem kann sich die jährlich von Direkteinleitern erhobenen Abwasserabgabe erhöhen.

Grundsätzlich werden die Einleitungen aus den Kläranlagen aus Gründen des Gewässerschutzes in ihrer Menge und Schadstoffbelastung durch wasserrechtliche Genehmigungen begrenzt. Dafür besitzt jede Kläranlage einen eigenen Einleitebescheid mit individuell begrenzten Überwachungsparametern – je nach Zusammensetzung des Abwassers, Ausbaugröße der Kläranlage und dem Zustand und der Größe des Gewässers, in das eingeleitet wird. Die Einhaltung der Bescheide wird im Rahmen von sogenannten staatlichen Einleiterüberwachungen überprüft.

Hintergrund:

Beim Ableiten, Reinigen und Einleiten von kommunalem Abwasser müssen die Gewässer und der Boden vor schädlichen Verunreinigungen geschützt werden. Die hierfür geltenden rechtlichen Anforderungen setzen die Wasserbehörden gegenüber den Betreibern dieser Anlagen mit Hilfe von Erlaubnissen zur Einleitung von Abwasser um. Das Regierungspräsidium Darmstadt ist als Obere Wasserbehörde für Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder mehr und das dazugehörige Kanalnetz zuständig. Für die kleineren Kläranlagen liegt die Zuständigkeit bei den Unteren Wasserbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise.

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