Unter kommunalem Abwasser versteht man
- Schmutzwasser aus Haushalten,
- Schmutzwasser aus Gewerbe- und Industriebetrieben sowie
- Niederschlagswasser
das in der Kanalisation abfließt.
Das Abwasser ist den abwasserbeseitigungspflichtigen Gemeinden zu überlassen (Anschluss- und Benutzungszwang), die sich für gemeinsame Aufgaben zu Abwasserverbänden zusammenschließen können.
Beim Ableiten, Reinigen und Einleiten von kommunalem Abwasser müssen die Gewässer und der Boden vor schädlichen Verunreinigungen geschützt werden. Die hierfür geltenden rechtlichen Anforderungen setzen die Wasserbehörden gegenüber den Betreibern dieser Anlagen mit Hilfe von Erlaubnissen zur Einleitung von Abwasser um.
Das Regierungspräsidium Darmstadt ist als obere Wasserbehörde für Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von 20.000 Einwohnerwerten oder mehr und das dazugehörige Kanalnetz zuständig. Für die kleineren Kläranlagen liegt die Zuständigkeit bei den unteren Wasserbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise.
Für die Dichtheitsprüfungen der privaten unterirdischen Kanäle zur Grundstücksentwässerung bis zum öffentlichen Kanal regeln die Gemeinden, ob sie diese für den Grundstückseigentümer durchführen beziehungsweise durchführen lassen oder ob der Grundstückseigentümer einen Nachweis über die Durchführung vorlegen muss.
Eine bedeutende gesellschaftliche Herausforderung für die Zukunft ist die Erarbeitung von Strategien gegen den Klimawandel, wie zum Beispiel die Verbesserung der Energieeffizienz. Kläranlagen sind große Stromverbraucher bei den Kommunen und lassen deutliche Einsparpotentiale erwarten. Das Land Hessen hat ein Förderprogramm beschlossen, um diese Potentiale individuell für kommunale Kläranlagen zu ermitteln. Die Förderung kann von den Betreibern der Anlagen bei den Regierungspräsidien beantragt werden.