Person tippt mit beiden Händen auf der Tastatur eines Laptops, Seitenansicht

Regierungspräsidium Darmstadt

Produkte von Online-Plattformen aus dem asiatischen Raum im Fokus

E-Commerce-Plattformen aus dem asiatischen Raum sind im Trend. Durch soziale Medien erreichen diese Online-Marktplätze große Reichweiten, und die für die angebotenen Produkte aufgerufenen Preise sind sehr verlockend. Durch die Influencer-Szene gesetzte Trends greifen die Anbieter schnell auf, was die Reichweite nochmals erhöht.

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat in Zusammenarbeit mit dem Zoll kürzlich mehr als 800 Produkte geprüft, die über die einschlägigen Plattformen vertrieben werden. Darunter Kleidung, Spielzeuge, Schwimmhilfen, Tattoomaschinen und -nadeln, Sonnenbrillen, Schutzhelme und Laserpointer. Das Ergebnis: Bei mehr als 95 Prozent wurden Mängel festgestellt. Bei Laserpointern wurde eine sicherheitstechnische Teilprüfung durchgeführt. Die dabei festgestellte Laserausgangsleistung überstieg teilweise den zulässigen Grenzwert um das 300-fache.

Neben den sicherheitstechnischen Mängeln wurden formale Mängel festgestellt. Bei den meisten Produkten fehlte die Angabe eines Produktverantwortlichen aus der Europäischen Union. Auf einem Großteil der geprüften Angebote befand sich ausschließlich eine Artikelidentifikation der E-Commerce-Plattform, was nicht ausreicht. Eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache war ebenfalls nur selten vorhanden.

Wenn Produkte aus dem Online-Handel, insbesondere auf E-Commerce-Plattformen, erworben werden, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher einige Punkte beachten: Der Preis sollte nicht das alleinige Kriterium sein. Vielmehr sollten schon aus dem Online-Angebot eine Artikelidentifikation, Warn- und Sicherheitshinweise sowie Altershinweise bei Spielzeugen hervorgehen. Ist dies nicht der Fall, so deutet vieles darauf hin, dass die europäischen Verbraucherschutzanforderungen nicht eingehalten sind.

Deshalb gilt ganz besonders: Augen auf beim Online-Kauf.

Hintergrund: Täglich gelangen neue technische Produkte und Chemikalien im europäischen Wirtschaftsraum in den Handel. Für eine Vielzahl dieser Produkte, zu denen zum Beispiel Spielzeug, elektrische Haushaltsgeräte sowie Maschinen und Chemikalien gehören, sind inzwischen sehr detaillierte, sicherheitsrelevante Beschaffenheitsanforderungen sowie Informations- und Kennzeichnungsverpflichtungen europaweit festgelegt. Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gefährlichen technischen Produkten und gefährlichen Stoffen und Gemischen ist das oberste Ziel der hiesigen Marktüberwachungsbehörden.

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