Das Verfahren mit umfangreicher Öffentlichkeitsbeteiligung beinhaltete eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ist nun mit der Erteilung einer fast 200 Seiten umfassenden Genehmigung abgeschlossen. Die Anlage soll einen wichtigen Baustein der Abfallentsorgung der Landeshauptstadt bilden. Neben den originär immissionsschutzrechtlichen Themen wie Luftreinhaltung, Lärm und Gerüchen wurden im Genehmigungsverfahren auch zahlreiche andere Bereiche wie Arbeitsschutz, Bauaufsicht, Abfallwirtschaft, Forsten, Naturschutz, Wasserwirtschaft, Brandschutz und Kampfmittelräumdienst unter Einbeziehung der Fachbehörden geprüft und in dem Genehmigungsbescheid geregelt.
Nach öffentlicher Bekanntmachung lagen die Antragsunterlagen einen Monat lang an drei Stellen in Wiesbaden und Mainz zur Einsichtnahme aus. Das reguläre Verfahren beinhaltet, dass die eingegangenen Einwendungen in einem Vor-Ort-Termin erörtert werden, was aufgrund der COVID19-Pandemie nicht möglich war. Daher nutzte die Wiesbadener Umweltabteilung des Regierungspräsidium die Möglichkeit einer „Online-Konsultation“. Drei Wochen lang konnten sich die Einwenderinnen und Einwender auf einer eigens eingerichteten Online-Plattform nochmals einbringen. Insgesamt 67 Einwendungen sowie ergänzende Erläuterungen wurden in der Antragstellerin auferlegten Vorgaben (so genannten Nebenbestimmungen) berücksichtigt.
Die Genehmigung gestattet ein Müllheizkraftwerk für 240.000 Tonnen pro Jahr ausschließlich nicht gefährliche feste Abfälle und 20.000 Tonnen pro Jahr Deponiesickerwasser als flüssigen Abfall mit einer Feuerungswärmeleistung von 87,5 Kilowatt.
Das gilt nicht uneingeschränkt: Um sogenannte Mülltourismus vorzubeugen und die Verkehrssituation zu regulieren, dürfen in der Anlage neben dem Deponiesickerwasser nur solche Siedlungs- und Gewerbeabfälle entsorgt werden, die bereits in der Nachbarschaft angenommen werden, sowie Abfälle aus dem Kleinanlieferbereich direkt an der Anlage. Von dem einzusetzenden Deponiesickerwasser dürfen höchstens 7500 Tonnen pro Jahr per Lkw angeliefert werden. Umfangreiche Vorgaben zu kontinuierlichen Messungen und zum Berichtswesen begleiten die behördliche Überwachung.
Damit die erzeugte Wärmeenergie sinnvoll verwendet wird, erfolgt eine Einspeisung in das Fernwärmenetz der ESWE Versorgungs Aktiengesellschaft und eine Verstromung für das öffentliche Netz. Das bei der Verbrennung entstehende Rauchgas muss durch Rauchgaskühler, konditionierte Trockensorption (Reaktor, Gewebefilter, Rezirkulationsrückführung) mit zweistufiger Konditionierung und selektive katalytische Reduktion (SCR) gereinigt werden. Das bedeutet: Die Grenzwerte der Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) für Luftschadstoffe wie Staub, Schwefeloxide, Stickoxide oder Quecksilber werden entsprechend des Antrages teilweise sehr deutlich unterschritten.
Die Genehmigung ist unter folgendem Link auf der Seite des Regierungspräsidium zu finden unter „Industrieemissionen“. Sie wurde auch teilweise im Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 5. Juli 2021 veröffentlicht.