Kreuzung bei Nacht, Bewegung im Straßenverkehr

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium wiederholt Öffentlichkeitsbeteiligung für A661 (Ostumgehung Frankfurt)

Das Regierungspräsidium Darmstadt wiederholt die Öffentlichkeitsbeteiligung für Planänderungen im Zusammenhang mit dem Endausbau der BAB 661 (Ostumgehung Frankfurt am Main), wobei bereits erhobene Einwendungen weiterhin gültig sind.

Im Wesentlichen geht es dabei um den Bau einer Rampe an der Anschlussstelle „Friedberger Landstraße“ von Westen in Richtung Süden, den Bau eines Verflechtungsstreifens, den Ausbau von zwei Regenrückhaltebecken, die Ergänzung von Lärmschutzmaßnahmen und die Aufhebung der sogenannten Alleespange sowie des Autobahndreiecks Seckbach.

Eine erneute Veröffentlichung der Pläne ist erforderlich, weil die Unterlagen des Ende 2020 durchgeführten Beteiligungsverfahrens nicht vollständig beziehungsweise fehlerhaft waren: Es fehlten die Anlagen zum Textteil der Verkehrsuntersuchung (Plandarstellungen 1 bis 16) und die Radverkehrszählung Friedberger Landstraße (siehe Unterlage 21.2 a). Der den Unterlagen beigefügte Querschnitt für die Direktrampe (Unterlage 14, Blatt 3) war fehlerhaft und wurde nun durch die korrekte Darstellung ersetzt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den geänderten Unterlagen erfolgt wegen der COVID-19-Pandemie auch diesmal nach den Bestimmungen des Planungssicherstellungsgesetzes. Danach werden die Unterlagen vom 15. Februar bis einschließlich 15. März auf der Website des Regierungspräsidiums unter „Straßen“ veröffentlicht. Daneben werden die Unterlagen auch über das Umweltverträglichkeitsprüfungs-Portal des Landes Hessen zugänglich gemacht.

Als zusätzliches Informationsangebot liegen die Pläne beim Frankfurter Stadtplanungsamt zur Einsichtnahme aus. Aufgrund der Pandemie-Lage wird empfohlen, die Zugangsregularien zum Stadtplanungsamt tagesaktuell zu prüfen.

Bis zum 15. April 2021 besteht die Möglichkeit, sich zu den Änderungen des Plans beim Regierungspräsidium Darmstadt oder bei der Stadt Frankfurt am Main schriftlich oder zur Niederschrift zu äußern und Einwendungen zu erheben. Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Bereits erhobene Einwendungen haben weiterhin Gültigkeit und müssen nicht erneut vorgebracht werden.

Schlagworte zum Thema