Darmstadt. Der vor mehr als 30 Jahren unter Schutz gestellte ‚Auenverbund Kinzig‘ ist einer der bedeutendsten in Hessen. Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Fläche von mehr als 10.000 Hektar und umfasst nahezu den gesamten Main-Kinzig-Kreis, den Osten des Wetteraukreises sowie zwei Kommunen im Vogelsbergkreis. Die durch Grünland geprägte Landschaft entlang der Kinzig und der Gewässer in ihrem Einzugsgebiet ist bedeutsam für die Erholung und den Ressourcenschutz. Sie dient vielen Fisch- und Vogelarten sowie mittlerweile auch dem Biber als Lebensraum. Nicht zuletzt wird die Sicherung und Freihaltung der Auen für die Wasserrückhaltung in Zeiten zunehmender Extremwetterereignisse immer wichtiger.
Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wollte die Schutzgebietsverordnung bereits 2020 modernisieren und an die aktuelle Rechtslage anpassen, konnte die dafür vorgesehene Anhörung jedoch aufgrund der Pandemie nicht zu Ende führen – dies wird nun nachgeholt und das entsprechende Verfahren erneut eingeleitet. Änderungsvorschläge, die in den vergangenen beiden Jahren beim RP eingegangen sind, sind - sofern möglich - in den vorliegenden Entwurf der Schutzgebietsverordnung eingeflossen.
Die Veränderungen der Regelungen orientieren sich grundsätzlich an jenen, die es bereits beim Auenverbund Wetterau gegeben hat. Die Abgrenzung des Schutzgebiets soll künftig auf einer genaueren Karte erfolgen, wodurch sich die Flächen im Einzelnen jedoch nur geringfügig verändern. Wie bisher soll die Landwirtschaft nicht eingeschränkt werden.
Die Unterlagen können vom 8. Dezember 2022 bis einschließlich 27. Januar 2023 im Main-Kinzig-Forum (Kreisausschuss/Barbarossastraße 24) sowie bei der Stadtverwaltung von Steinau an der Straße (Brüder-Grimm-Straße 47/Zimmer 1/Information) eingesehen werden. Der Entwurf der Landschaftsschutzgebietsverordnung inklusive Karten ist außerdem auf der Website des Regierungspräsidiums einsehbar. Anregungen und Bedenken zur geplanten Schutzgebietsverordnung können bis zum 28. Februar 2023 beim Regierungspräsidium (Dezernat V 53.2 Naturschutz – Schutzgebiete, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, naturschutz-schutzgebiete@rpda.hessen.de) vorgebracht werden.