Blick auf die Ortschaft Schwarzenfels umringt von den Wäldern, Wiesen und Feldern eines Landschaftsschutzgebietes.

Landschaftsschutzgebiete

Natur als Dienstleister und Erholungsraum

Landschaftsschutzgebieten sind meist großräumig und leisten wichtige Dienste für den Menschen, indem sie Ressourcen schützen und Erholungsraum bieten. Dazu gehören z. B. Auenverbünde mit wichtigen Retentionsräumen für den Hochwasserschutz, Freiflächen im verdichteten Siedlungsraum oder Grüngürtel im Umfeld großer Städte. Auch Lebensstätten und Lebensräume bestimmter Tiere und Pflanzen können in diesem Rahmen geschützt werden. Die genauen Zielsetzungen nennt § 26 des Bundesnaturschutzgesetzes. 

Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten erfolgt über eine Schutzgebietsverordnung der Oberen Naturschutzbehörde. Diese stellt im Regelfall bauliche Einrichtungen und bestimmte Handlungen unter einen Genehmigungsvorbehalt, um Beeinträchtigungen des Gebiets zu verhindern.

Landschaftsschutzgebiete im Regierungsbezirk Darmstadt

  • Gesamtzahl: 23
  • Gesamtfläche: rund 101.770 Hektar (ca. 13,7 % der Bezirksfläche)

Nähere Informationen erhalten Sie in den unter Downloads zur Verfügung gestellten Dokumenten.

Über den NATUREG-Viewer können Sie die Lage der Gebiete und weitere Informationen abrufen.

Beispiele
 

Hier werden einzelne Landschaftsschutzgebiete im Regierungsbezirk Darmstadt vorgestellt.

Fließgewässerbereich mit Wasserstern umringt von Bäumen und Gräsern

Auenverbund Wetterau

Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Auenverbund Wetterau ist am 20.01.2015 in Kraft getreten.

Die Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet Auenverbund Wetterau

Die Darstellung des Landschaftsschutzgebietes Auenverbund Wetterau durch den Natureg Viewer. 

Das gesamte Gebiet kann durch einen Klick auf die blaue Raute dargestellt werden. 

Auenverbund Kinzig

Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Auenverbund Kinzig vom 21. Juni 2024.

Die Übersichtskarte dient der Gesamtabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes Auenverbund Kinzig und besitzt lediglich eine Anstoßfunktion. 

In der Abgrenzungskarte erfolgt die flurstücksgenaue Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes. Dabei ist die Schutzgebietsfläche, wie in der Legende auf Blatt 1 dargestellt, farblich hervorgehoben. 

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