Darmstadt. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt bündelt seine Windkraft-Kompetenz: Seit einigen Wochen schon gibt es dort eine abteilungsübergreifende Projektgruppe, die künftig über die Anträge zur Errichtung von Windkraftanlagen im gesamten Regierungsbezirk entscheidet. Durch kürzere Entscheidungswege soll die Antragsbearbeitung effizienter werden. Damit trägt die Landesbehörde auch einem erwarteten, kräftigen Wiederanstieg der bezirksweiten Antragseingänge Rechnung.
„Wir wollen den Ausbau der Windkraft beschleunigen und unseren Beitrag zum Gelingen der Energiewende in Hessen leisten“, so Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid zur Einrichtung der Projektgruppe. Ziel sei, den Antragstellenden schon im Vorfeld eine so umfassende Beratung zu bieten, dass der Zeitraum vom Einreichen der Unterlagen bis zur Genehmigung möglichst kurz ist. „Mit der neuen Struktur bilden wir eine hochkompetente Einheit, die die Prozesse weiter optimiert und beschleunigt“, erklärt die Behördenleiterin.
Im Vergleich zu den vergangenen fünf Jahren deutet sich beim RP Darmstadt eine regelrechte Welle an. So wurden gegenüber der Behörde bereits Anträge für 100 zusätzliche Anlagen angekündigt, mit deren Eingang sie größtenteils in diesem Jahr rechnet. Aktuell liegen beim RP für den gesamten Regierungsbezirk Darmstadt noch Anträge für 49 Windkraftanlagen zur Genehmigung vor, über die die Behörde jedoch noch nicht entscheiden kann, da noch Unterlagen fehlen. Insgesamt geht es bei den rund 150 Anlagen um eine Gesamtleistung von über 800 Megawatt bei einer Investitionssumme von mindestens 600 Millionen Euro.
Das wiedererwachte Interesse der Windkraft-Projektierer liegt unter anderem daran, dass seit Februar 2022 für den gesamten Regierungsbezirk Darmstadt feststeht, wo noch neue Anlagen gebaut werden dürfen. In insgesamt 122 Gebieten, die 1,5 Prozent des Regierungsbezirks ausmachen, hat die Windenergie Vorrang – außerhalb dieser Flächen dürfen keine Windkraftanlagen mehr gebaut werden. Dies haben die Regionalversammlung Südhessen sowie die Verbandskammer FrankfurtRheinMain so beschlossen und bringt für Investoren eine höhere Planungssicherheit mit sich.
Die Projektgruppe Windenergie, die am Darmstädter RP-Standort angesiedelt ist, führt ab sofort alle immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für beantragte Anlagen im Regierungsbezirk durch, einschließlich der Verfahren für Kabeltrassen und Zuwegungen. Sie agiert hierbei gleichzeitig als Fachbehörde für die naturschutz- und forstrechtlichen Belange, welche bei der Entscheidung über die Anträge zu berücksichtigen sind.
Hintergrund: RP und Immissionsschutz
Windkraftanlagen werden in Deutschland gemäß Bundes-Immissionsschutzrecht genehmigt. In Hessen sind für die entsprechenden Antragsverfahren die Regierungspräsidien als Landesumweltverwaltung zuständig. Das RP Darmstadt verfügt über drei große Standorte mit immissionsschutzrechtlichen Dezernaten: in Darmstadt, Frankfurt und Wiesbaden. Diese sind ansonsten jeweils für bestimmte Landkreise bzw. kreisfreie Städte zuständig. Dies ist nun bei der Windkraft – abgesehen von Verwaltungsstreitverfahren zu Entscheidungen, die vor dem 1. Dezember 2022 getroffen wurden – nicht mehr der Fall.