Die Karte gibt eine Übersicht über das Baurecht des Verlaufs der Regionaltangente West

Regierungspräsidium Darmstadt

RP Darmstadt erteilt Baurecht für Teilabschnitt Nord der Regionaltangente West

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat am 22. Juni 2023 den Planfeststellungsbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt Nord der Regionaltangente West (RTW) erlassen. Damit wurde für den zweiten von insgesamt vier Abschnitten der RTW Baurecht geschaffen.

Die Linie 1 des Planfeststellungsabschnittes Nord beginnt mit Umbaumaßnahmen im Bahnhof Bad Homburg und verläuft anschließend unter Mitnutzung der zweigleisigen Eisenbahnstrecke 3611 und der bestehenden Stationen Bahnhof Oberursel, Haltepunkt Oberursel-Stierstadt und Bahnhof Oberursel-Weißkirchen/Steinbach bis zu den geplanten eingleisigen Ein- und Ausfädelungen auf die Neubaustrecke der RTW im Bereich Eschborn (Abzweigstelle Wolfslach). Der zweite, in Praunheim beginnende und neu zu errichtende Linienast, beginnt mit einer Wende- und Abstellanlage sowie dem daran anschließenden Haltepunkt GE Praunheim, verläuft in westliche Richtung und überführt die A 5 sowie die Eisenbahnstrecke 3611. An der Abzweigstelle Wolfslach vereinigen sich die beiden RTW-Linienäste. Die Neubaustrecke bindet im weiteren Verlauf Gewerbe- und Wohngebiete von Eschborn und Sossenheim an die RTW an (Helfmann-Park, Gewerbegebiet Süd, Gewerbegebiet Sossenheim, Camp-Phoenix, Carl-Sonnenschein-Siedlung) und endet schließlich nach der Überführung der Sossenheimer Straße nördlich der A 66 in der Gemarkung Sulzbach. Hier schließt der PFA Mitte in Richtung Höchst und Flughafen Frankfurt/Main an. Die Streckenlänge des PFA Nord beträgt etwa 16 Kilometer. Die Baukosten dieses Abschnitts belaufen sich auf rund 210 Millionen Euro.

Ziel des Vorhabens ist es, eine neue tangentiale Schienenverbindung zu schaffen, die die westlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie die umliegenden Kreise, Städte und Gemeinden miteinander und untereinander verbindet und die intermodale Anbindung des Flughafens Frankfurt am Main verbessert. Gleichzeitig soll die RTW bestehende Schienenstrecken ergänzen und eine Verknüpfung mit vorhandenen S-Bahn‑, Straßenbahn- und Stadtbahnstrecken herstellen. Der Verkehrsbedarf zwischen den Wohnorten, den Arbeitsstätten und den Verkaufs- wie Freizeiteinrichtungen kann so auf direktem Wege befriedigt werden, ohne die bestehenden, sternförmig auf das Zentrum von Frankfurt am Main ausgerichteten Verkehrsverbindungen über Eck nutzen zu müssen. Durch die Verkürzung der Reisezeiten und die Minimierung der Umsteigeerfordernisse wird eine Verbesserung des Schienenpersonennahverkehrs herbeigeführt.

Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden in der Zeit vom 10. Juli 2023 bis einschließlich 24. Juli 2023 auf der Homepage des RPÖffnet sich in einem neuen Fenster Darmstadt unter der Rubrik: Menü / Veröffentlichungen und Digitales / Öffentliche Bekanntmachungen / Verkehr / Straßen- und U-Bahnen und im UVP-Portal des Landes Hessen (https://www.uvp-verbund.de/heÖffnet sich in einem neuen Fenster) veröffentlicht. Als zusätzliches Informationsangebot liegen die genannten Unterlagen im gleichen Zeitraum auch bei den Kommunen Bad Homburg v. d. Höhe, Oberursel, Steinbach (Taunus), Frankfurt am Main, Eschborn, Schwalbach am Taunus, Sulzbach (Taunus) und Modautal zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Da mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen gewesen wären, wird die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses an die Personen und Vereinigungen, die sich zu dem Vorhaben geäußert haben, durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den Betroffenen, den Vereinigungen sowie den Einwenderinnen und Einwendern als zugestellt (§ 74 Absatz 4 Satz 3 HVwVfG).

Hintergrund: Planung der RTW und Rolle des RP

Das Infrastruktur-Vorhaben wurde aufgrund seines großen Umfangs in vier Abschnitte unterteilt – für jeden ist ein eigenes Planfeststellungsverfahren vorgesehen. Die Regionaltangente West Planungsgesellschaft mbh (RTW GmbH) hat 2017 beim RP Darmstadt die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt Nord (PFA Nord) beantragt. Das RP fungiert dabei gleichzeitig als Anhörungsbehörde – das heißt, es bindet in dem Verfahren die Öffentlichkeit und weitere betroffene Behörden ein.

Für die RTW sollen weitgehend vorhandene Strecken der Deutschen Bahn mitgenutzt werden. Darüber hinaus werden jedoch auch neue Gleise für den Betrieb der RTW benötigt, die mit den Bestandsstrecken verknüpft werden sollen. Da die RTW im Bereich der Neubaustrecken des PFA Nord als Straßenbahn betrieben wird, erfolgt die Planfeststellung nach den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes. Für den Planfeststellungsabschnitt Süd 1 wurde das Planfeststellungsverfahren bereits mit Beschluss vom 26. Januar 2022 beendet. Die Anhörung für den Abschnitt Mitte wurde im November 2021 eingeleitet.

Die RTW soll zum einen von Bad Homburg (Linie 1) und zum anderen von Frankfurt/Praunheim (Linie 2) jeweils über Eschborn, Frankfurt/Höchst, den Flughafen-Regionalbahnhof, Frankfurt-Stadion und Neu-Isenburg-Bahnhof verlaufen. Von dort soll es weiter gehen zum einen bis ins Wohngebiet Birkengewann der Stadt Neu-Isenburg und zum anderen zum Bahnhof Dreieich-Buchschlag. Vorgesehen ist darüber hinaus, die Züge der Linie 2 im Haltepunkt Dunantsiedlung zu trennen und mit einem Teil nach Praunheim, mit einem anderen Teil nach Bad Soden zu führen.

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