Planfeststellung gemäß §§ 28 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG);
Neubau der Regionaltangente West – Planfeststellungsabschnitt Nord vom Bahnhof Bad Homburg v. d. Höhe beziehungsweise vom Haltepunkt Gewerbegebiet Frankfurt/Praunheim bis zum Überführungsbauwerk Sossenheimer Straße (mit Rampenbauwerken) in Sulzbach (Taunus) einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen und der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen in Bad Homburg v. d. Höhe, Oberursel, Steinbach (Taunus), Frankfurt am Main, Eschborn, Schwalbach am Taunus, Sulzbach (Taunus) und Modautal sowie den Ökokontomaßnahmen in Frankfurt am Main und Hofheim am Taunus.
Der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen sind in der Zeit vom 10. Juli bis einschließlich 24. Juli 2023 über die Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt und das UVP-Portal des Landes HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster abrufbar. Nach dem 24. Juli 2023 sind die Unterlagen nur noch über das UVP-Portal des Landes Hessen verfügbar.