Damit ist die Bilanz der vergangenen zwölf Monate besser als die Summe aller vorangegangenen neun Jahre: Von November 2014 bis Oktober 2023 wurden insgesamt Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 279 MW genehmigt.
Die überdeutliche Zunahme der Genehmigungszahlen spiegelt dabei die verbesserten Rahmenbedingungen für die Windenergie wider: Nach Abschluss der mehrjährigen Aufstellung der Regionalpläne war Hessen Ende 2022 neben Bremen das einzige Bundesland, das mit den ausgewiesenen Vorrangflächen für Windenergie die vom Bundesgesetzgeber für den Stichtag 31.12.2027 geforderten Ziele der Flächenausweisung bereits erfüllen konnte. Für Projektierer von Windenergievorhaben besteht bei der Planung innerhalb der ausgewiesenen Vorrangflächen eine deutlich erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass ein beantragtes Vorhaben auch genehmigt werden kann.
Überdies greift in Hessen eine infolge des Ukraine-Kriegs erlassene EU-Notfall-Verordnung. Diese sieht noch bis Mitte 2025 für beantragte Vorhaben in entsprechenden Vorranggebieten Verfahrenserleichterungen vor. Die überwiegende Mehrheit der Windenergie-Genehmigungsverfahren im Regierungsbezirk Darmstadt sind deshalb aktuell als „vereinfachte Verfahren“ durchzuführen. Das sorgt bei der Genehmigungsbehörde und bei den Antragstellenden zu geringerem Aufwand und verkürzt die Verfahrensdauern.