Heimarbeit ist für viele Menschen eine interessante Möglichkeit, die Haushaltskasse aufzubessern. Dabei sollte man allerdings vorsichtig sein, warnt das hessenweit für die Heimarbeit zuständige Regierungspräsidium (RP) Darmstadt.
Anbieter locken in Zeitungsanzeigen, im Fernsehen, mittlerweile aber vor allem im Internet – besonders in den sozialen Netzwerken – damit, dass man schnell und einfach von Zuhause aus viel Geld für wenig Gegenleistung verdienen kann. Neben dem klassischen Zusammenbauen von Kugelschreiber sind den RP-Fachleuten vor allem auf TikTok immer wieder Anzeigen für das „Verpacken von Gegenständen (jeglicher Art)“ als Heimarbeit aufgefallen.
Oftmals wird in diesen Fällen aber eine Gebühr (Aufwandsentschädigung usw.), eine Vorfinanzierung von Arbeitsmaterial, vorheriger Kauf von Arbeitsgeräten oder ähnliches verlangt. Manchmal müssen auch kostspielige Telefonnummern angerufen werden oder der Interessent erhält lediglich Broschüren und Infomaterial. Letztlich gehen die Bürgerinnen und Bürger immer leer aus und das Geld ist weg.
Es gilt also: Hände weg von allzu verführerischen Heimarbeitsangeboten! Heimarbeit unterliegt der staatlichen Überwachung und ist nicht von finanziellen Vorleistungen abhängig. Interessenten für die Heimarbeit sollten sich im Zweifel mit den Fachleuten des RP Darmstadt in Verbindung setzen.
Was ist Heimarbeit überhaupt?
Heimarbeit wird in der eigenen Wohnung oder in einer vom Heimarbeiter frei gewählten Arbeitsstätte ausgeübt. Der Heimarbeiter schuldet nur dem Auftraggeber das Werk und trägt selbst keinerlei wirtschaftliches Risiko, da die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber obliegt. In der Regel werden in der Heimarbeit Stückentgelte gezahlt, die auf festgesetzten Mindest-entgelten basieren.
Die Einhaltung der vorgeschriebenen Arbeits- und Entlohnungsbedingungen der Heimarbeiter wird regelmäßig durch „Entgeltprüfer“ der RP-Arbeitsschutzabteilung kontrolliert. Diese haben weitgehende Befugnisse, um die erforderlichen Sachverhalte vor Ort bei den Beschäftigten und ihren Auftraggebern zu prüfen. Alle Auftraggeber, die Heimarbeit vergeben, müssen deshalb die Heimarbeiter in regelmäßigen Abständen dem RP Darmstadt melden.
Das RP Darmstadt hält auf seiner Website weitere Informationen und auch einen Vordruck für eine Heimarbeitsliste bereit. Bei Fragen können sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter an die Arbeitsschutz-Abteilung des RP Darmstadt wenden ( arbeitsschutz@rpda.hessen.de) oder Telefon (069) 27145941.
Aktuelle Daten für Hessen:
- 71 Auftraggeber mit rund 720 Heimarbeiterinnen und Heimarbeitern (ca. zwei Drittel Frauen)
- Auftraggeber (ATG), die bisher nicht der Meldepflicht nachkamen, aber vom RP entdeckt wurden: in 2024 zwei ATG und in 2025 bisher sechs ATG entdeckt.
- Im Jahr 2024 hat das RP eine Nachzahlungssumme in Höhe von rund 114.000 Euro für die Heimarbeitenden erwirkt, 2025 waren es bisher etwa 26.000 Euro.
- Schwerpunkt in den Wirtschaftsklassen Gummi-Kunststoff, Eisen-Metall-Elektro, Wäsche, Papier, Musikinstrumente sowie Tätigkeiten in der Schmuckindustrie und Schreibarbeiten in diversen Wirtschaftsklassen.
Heimarbeit vs. Home Office
Heimarbeit hat nichts mit dem heute weit verbreiteten Arbeiten im Home Office zu tun. Vielmehr handelt es sich dabei um Tätigkeiten nach dem Heimarbeitsgesetz, die Personen in der eigenen Wohnung oder in einer selbstgewählten Betriebsstätte im Auftrag von Firmen oder Dritten als arbeitnehmerähnliche Personen verrichten.
Insbesondere in strukturschwachen Regionen wird die Heimarbeit noch genutzt, vor allem für das Konfektionieren von Schmuck, das Abfüllen und Sortieren von Teilen, aber auch Schreibarbeiten, Sichtkontrollen, Lötarbeiten, Klebe- und Näharbeiten sowie Montage-Tätigkeiten.