Gruppe von Menschen in einer Halle

Regierungspräsidium Darmstadt

RP erteilt Genehmigungsbescheid: Aus Klärschlamm werden Nährstoffe

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat der UPhO GmbH (Unternehmen für Phosphatrecycling im Odenwald) die Genehmigung einer Anlage zur Behandlung von Klärschlamm erteilt.

Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt hat gestern den Genehmigungsbescheid an die Geschäftsführer Sebastian Hartmann und Gunnar Krannich übergeben. Die Anlage entsteht auf dem Gelände des Abwasserverbandes Mittlere Mümling in Michelstadt, der auch künftig die Betriebsführung mit seinem Personal sicherstellt. Der anfallende kommunale Klärschlamm von insgesamt fast 300.000 Einwohnerinnen und Einwohnern soll dort thermisch behandelt werden, um Nährstoffe, insbesondere Phosphat, rückzugewinnen. Die Klärschlammverbrennung zur Phosphorrückgewinnung ist eine der ersten Anlagen dieser Art im Aufsichtsbezirk des RP Darmstadt. Das Investitionsvolumen beträgt 12 Millionen Euro. Die Anlage wird vom Land Hessen mit über 3,2 Millionen Euro gefördert.

Die Gesellschafter der UPhO GmbH hatten den Antrag auf Genehmigung beim RP Darmstadt im August 2023 eingereicht. Alle kommunalen Klärschlammerzeuger müssen sich mit dem Thema der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm auseinandersetzen, da dies ab 2029 verpflichtend wird. Die UPhO GmbH kommt hier frühzeitig dieser Pflicht nach. Regierungspräsident Hilligardt betont, dass die UPhO GmbH mit dieser Maßnahme die richtigen Weichen stellt:

Ich gratuliere Ihnen zu dieser vorausschauenden und nachhaltigen Maßnahme.

Prof. Dr. Jan Hilligardt

Durch den Zusammenschluss der Abwasserverbände, Städte und Stadtwerke ist für diese Region die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm sichergestellt. Zu den Gesellschaftern gehören die Abwasserverbände Mittlere Mümling, Unterzent, Gersprenz, Bad König, Untermain und Oberes Weschnitztal sowie die Stadtwerke Heppenheim und die Stadt Alzenau.

Die Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Errichtung des gesamten beantragten Vorhabens (bauliche Maßnahmen) wurde per Bescheid bereits am 1. November 2023 positiv beschieden und ermöglicht so einen gestrafften Umsetzungszeitraum. Die Anlage unterliegt als thermische Klärschlammverbrennungsanlage der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzes (17. BImSchV – Verordnung über die Verbrennung und mit Mitverbrennung von Abfällen) und erfüllt damit höchste Anforderungen zum Emissionsschutz.

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