Regierungspräsidium Darmstadt

RP genehmigt Erweiterung des Frankfurter Müllheizkraftwerkes

Frankfurt. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat den dauerhaften Vier-Linien-Betrieb in der Abfallverbrennungsanlage Frankfurt am Main-Nordweststadt der MHKW Müllheizkraftwerk Frankfurt am Main GmbH zugelassen. Die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung wurde nun an das Unternehmen übergeben.

Die Änderungsgenehmigung zum dauerhaften Vier-Linien-Betrieb umfasst die Anhebung der maximalen Jahreskapazität von aktuell 525.600 auf 660.000 Tonnen, während die stündliche Brennleistung pro Linie unverändert bei 22 Tonnen bleibt. Außerdem werden die Bunkerkräne vollständig automatisiert, was zu einer deutlich besseren Vermischung der Abfälle im Müllbunker mit einhergehender Heizwertkonstanz und damit beständigerer Fahrweise der Verbrennungslinien führen wird. Verschiedene technische Anpassungen werden außerdem den Staub und Lärm weiter reduzieren.

Mit den nun genehmigten Änderungen wird die MHKW Frankfurt am Main GmbH außerdem den aktuellen immissionsschutzrechtlichen Anforderungen nachkommen. Diese schreiben unter anderem eine sichere Einhaltung des Jahresgrenzwerts für Stickoxide vor. Damit verbunden sind die Einrichtung und der Betrieb einer zusätzlichen, dritten Ebene zur Rauchgas-Entstickung. Ergänzend sollen die Treibhausgas-Emissionen minimiert und insgesamt auch die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen im Frankfurter Fernwärmeverbund verstärkt werden.

Die Genehmigungserteilung wird in Kürze im Staatsanzeiger und auf der Website des RP Darmstadt öffentlich bekanntgemacht. Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden. Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen. 

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