Darmstadt. Im Zuge der jüngsten Antragswelle für Windkraftanlagen hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt eine ganze Reihe von Vorhaben genehmigt: Bereits im November wurden für neun Anlagen für den Windpark Aurora in Birstein sowie einer Anlage in Sinntal-Schwarzenfels – alle im Main-Kinzig-Kreis – Genehmigungen erteilt. Jetzt darf auch der Windpark Weilrod (Hochtaunuskreis) um drei Anlagen erweitert werden. Darüber hinaus ist ein Genehmigungsverfahren für drei Anlagen weit fortgeschritten und wird voraussichtlich im Januar positiv beschieden.
Damit hätte die Behörde dann innerhalb von drei Monaten knapp 100 Megawatt (MW) zusätzliche Leistung aus Windkraft genehmigt. Zum Vergleich: Ende 2016 – dem mengenmäßig bislang größten Quartal – genehmigte das RP Darmstadt knapp 124 MW. Auch in den kommenden Monaten werden noch viele Anträge erwartet, worauf das Regierungspräsidium jedoch vorbereitet ist. Vor knapp einem Jahr hatte das RP an seinem Darmstädter Standort eine gesamtbehördliche Projektgruppe (PG) eingerichtet, damit die Anträge möglichst schnell bearbeitet werden.
Hintergrund: Genehmigung von Windkraftanlagen
Wer eine Anlage zur Nutzung der Windenergie (Windkraftanlage) mit mehr als 50 Metern Höhe errichten will, benötigt hierfür eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die entsprechenden Anträge müssen in Hessen an das jeweilige Regierungspräsidium gerichtet werden – in Südhessen an das RP Darmstadt/PG Windenergieanlagen.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beteiligt die PG bis zu 30 Fachbehörden, die das Vorhaben und die hierfür eingereichten Unterlagen prüfen. Erst wenn diese vollständig sind, läuft die Genehmigungsfrist. Für seine Entscheidung hat das RP Darmstadt je nach Art des Verfahrens zwischen drei und sieben Monaten Zeit.