Regierungspräsidium Darmstadt

RP gestattet Drohnen-Überflug von Naturschutzgebieten in Südhessen

Nutzung von Fluggeräten mit Wärmebildkameras zur Bekämpfung der Schweinepest erlaubt

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat eine Allgemeinverfügung zum Einsatz von Drohnen über Südhessens Naturschutzgebieten zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erlassen. Die Situation erforderte ein unverzügliches Handeln, da Gefahr in Verzug ist. Das RP Darmstadt hat die Verfügung deshalb auf seiner Website veröffentlicht, wodurch sie unmittelbar in Kraft trat. Die Befreiung gilt nur so lange, bis die Seuche erfolgreich bekämpft wurde.

Über sämtlichen Naturschutzgebieten und Natura-2000-Gebieten im Regierungsbezirk dürfen Drohnen normalerweise nicht fliegen, um die Tiere dort nicht zu stören. Diese Maßgabe wurde vom RP als Obere Naturschutzbehörde Südhessens mit der Verfügung nun vorübergehend aufgehoben. Die Behörde stimmte dem Betrieb von unbemannten Fluggeräten (Drohnen) für die Suche von verendeten oder infizierten, schon starke Symptome zeigenden Windschweinen mit Wärmebildkameras unter Auflagen zu.