Darmstadt/Wiesbaden. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt ist als Obere Luftfahrtbehörde seit jeher für die Genehmigung professioneller Drohnen-Einsätze zuständig. Das in Eltville am Rhein ansässige Weinbau-Dezernat des RP hat in den vergangenen Jahren auch schon solche Einsätze von Dritten begleitet. Neu ist, dass die Landesbehörde nun selbst Drohnen bei ihren zahlreichen Überwachungstätigkeiten im Umweltbereich einsetzt.
Die Wiesbadener RP-Umweltabteilung hat Ende vergangenen Jahres eine Drohne gekauft. Das High-Tech-Fluggerät ist mit drei Kameras ausgestattet, wiegt weniger als ein Kilo und kann bis zu zwei Stunden in der Luft sein. Die Drohne kann in allen Richtungen Hindernisse erkennen und unterschiedlich schnell fliegen. Sie macht hochauflösende Luftbilder, was die Überwachung großer Betriebsgelände effizienter macht. Alle Fachbereiche am Standort wollen die Drohne nutzen, weshalb gleich mehrere Mitarbeiter den vorgeschriebenen Führerschein gemacht haben.
Die Beschäftigten der Umweltabteilung freuen sich schon auf ihre ersten Einsätze mit dem High-Tech-Fluggerät. „Die Drohne wird uns die Arbeit enorm erleichtern“, glaubt Wolfram Weis von der RP-Bergaufsicht. Diese ist nicht nur für die Genehmigung des Rohstoff-Abbaus zuständig, sondern auch für die Einhaltung der daran geknüpften Auflagen, etwa zur Renaturierung stillgelegter Areale. Die Betriebe müssen kontinuierlich überwacht werden. Große Tagebau-Areale mit teils schwer zugänglichen gefährlichen Bereichen können nun gefahrloser inspiziert werden.
Auch die Überwachung von Deponien durch das Dezernat „Abfallwirtschaft“ dürfte künftig aus der Vogelperspektive einfacher von statten gehen. Und die Beschäftigten vom Immissionsschutz müssen nun nicht mehr auf Dächer steigen, um Schornsteine in Industriegebieten in Augenschein zu nehmen. Die Beschäftigten vom Gewässerschutz versprechen sich außerdem durch den Einsatz der Drohnen bei Hochwasser-Lagen einen schnelleren Überblick und eine genauere Dokumentation renaturierter Fließgewässer.
Hintergrund: Regeln zum Einsatz von Drohnen
Drohnen gelten – ähnlich wie motorisierte Modell-Flugzeuge – als unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS). Sie werden in drei Betriebskategorien unterteilt: „offen“, „speziell“ oder „zulassungspflichtig“. Die vom RP angeschaffte Drohne der Klasse C2 (unter vier Kilo Gesamtgewicht) gehört zur Kategorie „offen“ und darf nur mit dem Fernpiloten-Zeugnis A2 gesteuert werden. Die Flughöhe ist auf 120 Meter über dem Boden begrenzt; zu Unbeteiligten muss ein seitlicher Mindestabstand von 30 Metern (5 Meter im langsamen Flug-Modus) eingehalten werden. Bei Verbindungsverlust muss die Drohne selbständig eine Notlandung einleiten oder zum Startpunkt zurückkehren können.
Der Einsatz von Drohnen kann je nach Örtlichkeit durch geografische Gebiete reglementiert sein. Damit wird Risiken für die Sicherheit, den Schutz der Privatsphäre sowie personenbezogener Daten, die Sicherheitslage und die Umwelt Rechnung getragen. Je nach Gebiet ist dann ein Drohnen-Einsatz nur mit Zustimmung möglich, eingeschränkt oder ausgeschlossen. Hierüber wacht das RP als Obere Luftfahrtbehörde des Landes Hessen im Regierungsbezirk Darmstadt.