Darmstadt/Wiesbaden. Seit der Einführung der Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle zum Jahreswechsel sind sich viele Menschen unsicher darüber, wie Textilabfälle nun richtig entsorgt werden können. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt sorgt nun für Klarheit: Verschlissene und stark verschmutzte Kleidung kann weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden, wenn hierfür keine gesonderte Sammelmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird.
Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger wie gewohnt gut erhaltene Textilien in die Altkleidersammlung geben und stark verschmutzte oder zerschlissene Kleidung über den Restabfall entsorgen können. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen keine absolute Getrenntsammlung sicherstellen. Es steht ihnen jedoch frei, gesonderte Sammelvorrichtungen aufzustellen.
Das RP erläutert hierzu, dass die Getrenntsammlungspflichten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz keinen Selbstzweck verfolgen, sondern der bestmöglichen Verwertung im Sinne des Umweltschutzes dienen. Abfälle müssen deshalb nur insoweit getrennt gesammelt und behandelt werden, wie dies zur Erfüllung der kreislaufwirtschaftlichen Grundpflichten erforderlich ist. Die Getrenntsammlungspflicht gilt dabei nur, wenn sie verhältnismäßig ist. Eine Pflicht, alle Arten von Textilabfällen getrennt zu sammeln, wäre unverhältnismäßig, weil der Aufwand im Vergleich zum möglichen Nutzen für die Umwelt und den Ressourcenverbrauch zurzeit noch zu hoch wäre.
Denn zum einen fehlen bislang geeignete und hinreichend erprobte Verwertungsverfahren, mit denen sich Textilfasern hochwertig und in großen Mengen recyceln lassen könnten. Das ist unter anderem deshalb schwierig, weil die entsorgten Textilien oftmals von schlechter Qualität sind. Hier macht sich vor allem die Dominanz von Billigbekleidung („Fast Fashion“) bemerkbar, die ein hochwertiges Recycling zusätzlich erschwert. Außerdem existiert bislang nur eine geringe Nachfrage nach recycelten Fasern.
Selbst wenn sich also bei verschlissener oder stark verschmutzter Kleidung möglicherweise noch ein kleiner Teil zum Recyceln eignen würde, stünde der Nutzen außer Verhältnis zu dem (händisch zu bewältigenden) Sortieraufwand und den damit verbundenen (Personal-)Kosten einer Sortierung.
Hintergrund:
Der Textilien-Verbrauch ist eine der größten Belastungen für Wasser- und Landressourcen sowie einer der größten Erzeuger von Treibhausgasemissionen. Jede Sekunde wird in Europa eine Lkw-Ladung Textilien auf einer Deponie abgelagert oder verbrannt.
Die neue Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle setzt die europäische Abfall-Rahmen-Richtlinie um. Dies dient dem Zweck, die Wiederverwendung und das Recycling von Textilien zu fördern und somit die Umweltauswirkungen der Textilabfälle zu minimieren. Die Getrenntsammlungspflicht obliegt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, gilt jedoch nicht ohne Ausnahmen. Die Regierungspräsidien – in Südhessen das RP Darmstadt – überwachen als Aufsichtsbehörde die Erfüllung dieser Pflicht und beraten bei der Umsetzung.