Darmstadt/Wiesbaden. Mitarbeiter der Wiesbadener Umweltabteilung des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt haben eine Vor-Ort-Besichtigung nach der Störfall-Verordnung in dem Großtanklager der Firma Shell Deutschland GmbH in Flörsheim durchgeführt. Im Zentrum der Überwachung standen Maßnahmen gegen Eingriffe Unbefugter und deren potentielle Auswirkungen auf die Anlagensicherheit. Neben der Kontrolle der physischen Zugriffsbeschränkungen, wie Werkszaun, Kameraüberwachung oder Einlasskontrolle, lag der Fokus auf den Gefahren des Zugriffs von außerhalb durch cyberphysische Angriffe.
Cyberphysische Systeme sind Systeme, bei denen informations- und softwaretechnische mit mechanischen Komponenten verbunden sind. Die Cybersicherheit rückt seit einigen Jahren immer stärker in den Fokus und bildet mittlerweile einen unverzichtbaren Teil der routinemäßigen Kontrollen im Rahmen der regelmäßigen Inspektionen. Hier kontrolliert das RP insbesondere, ob Maßnahmen getroffen werden, um Cyberkriminelle wirksam daran zu hindern, durch Angriffe von außen wichtige Einrichtungen zur Wahrung der Anlagensicherheit zu manipulieren und damit Störfälle auslösen zu können.
An der Inspektion vor wenigen Tagen nahmen auch Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt, Regierungsvizepräsident Dr. Stefan Fuhrmann und Abteilungsleiter (in Vertretung) Stephan Thiele teil. Während der Inspektion konnte die Firma darstellen, dass sie über weitreichende Systeme zur Abwehr von Cyberkriminellen verfügt und diese auch umsetzt. Somit wurden während der Inspektion keine Mängel festgestellt. Prof. Dr. Hilligardt würdigte die große Bedeutung des Tanklagers für die Energieinfrastruktur und unterstrich, wie wichtig es ist, dass alle notwendigen Maßnahmen getroffen und auch vom RP überwacht werden, um einen sicheren Betrieb der Anlage auch für die Zukunft zu gewährleisten.
Hintergrund
Die Shell Deutschland GmbH betreibt in Flörsheim ein Großtanklager zu Lagerung, Umschlag und Verteilung von flüssigen Mineralölprodukten. Hierzu gehören Ottokraftstoffe, Kerosine, Heizöl extra leicht und Dieselkraftstoff. Die Anlage ist nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig. Aufgrund der gelagerten Mengen an entzündbaren Stoffen unterliegt das Großtanklager dem Geltungsbereich der Störfallverordnung.
Die Überwachung von Betriebsbereichen nach Störfallrecht richtet sich nach den Vorgaben der Seveso-Richtlinien der EU, die vor allem durch die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) in nationales Recht umgesetzt wurden. Gemäß dieser Vorgaben hat das Land Hessen einen Überwachungsplan und ein Überwachungsprogramm erstellt, nach denen die Betriebsbereiche aufgelistet und klassifiziert sind und in individuell bestimmten Abständen vor Ort inspiziert werden. Über die Einhaltung der EU-Vorgaben muss jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union berichten.