Regierungspräsidium Darmstadt

RP nimmt Online-Plattformen ins Visier

Über 95 Prozent der geprüften Produkte mit Mängeln

Darmstadt. Eine Lampe für Kinder, die buchstäblich unter Strom steht, ein Kinderspielzeug mit Strangulationsgefahr, ein Fahrradhelm, der sich mit bloßen Händen zerdrücken lässt: Dies sind nur drei Beispiele für gefährliche Produkte, die im Online-Handel vertrieben werden. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt prüft jährlich mehrere tausend Produkte von Online-Plattformen. Das Ergebnis: Bei über 95 Prozent wurden formale und sicherheitsrelevante Mängel festgestellt. Die erwähnte Lampe für Kinder hat für den europäischen Markt keine Zulassung, da die Fassung selbst im ausgeschalteten Zustand einen Stromschlag verursachen kann.

Das RP rät: Wenn Produkte aus dem Online-Handel, insbesondere auf E-Commerce-Plattformen, erworben werden, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher einige Punkte beachten: Der Preis sollte nicht das alleinige Kriterium sein. Vielmehr sollten schon aus dem Online-Angebot eine Artikelidentifikation, Warn- und Sicherheitshinweise sowie bei Spielzeugen Altershinweise hervorgehen. Ist dies nicht der Fall, so deutet vieles darauf hin, dass die europäischen Verbraucherschutzanforderungen nicht eingehalten werden. Wichtig ist auch, dass Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, von wem sie ein Produkt erwerben und an wen sie sich wenden können, wenn das Produkt aus dem außereuropäischen Ausland stammt. Dazu müssen bereits dem Online-Angebot Informationen zu Namen und Anschrift des Herstellers und eines im Unionsgebiet ansässigen Bevollmächtigten des Herstellers zu entnehmen sein.

Unsere Aufgabe ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher dafür zu sensibilisieren, beim Online-Kauf zu ihrem eigenen Schutz besonders wachsam zu sein. Unsere Marktüberwachung ist tagtäglich für die Sicherheit der Menschen im Einsatz.

Prof. Dr. Jan Hilligardt Regierungspräsident

Tipps

Darauf sollten Käuferinnen und Käufer achten:

  • Wer ist der Verkäufer oder Hersteller?
  • Gibt es Bevollmächtigte in der EU?
  • Sind Pflichtangaben im Angebot erkennbar?
  • Nicht jedes Siegel ist echt, und gekaufte Bewertungen sind keine Seltenheit: Auch bei CE-Zeichen und 5-Sterne-Rezensionen kritisch bleiben.

Hilfreiche Tools

  • Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentrale Hessen
  • EU-Datenbanken zu unsicheren Produkten
  • Consumer Safety Gateway der EU-Kommission

Hintergrund

Täglich gelangen neue technische Produkte und Chemikalien im europäischen Wirtschaftsraum in den Handel. Für eine Vielzahl dieser Produkte, zu denen zum Beispiel Spielzeug, elektrische Haushaltsgeräte sowie Maschinen und Chemikalien gehören, sind inzwischen sehr detaillierte, sicherheitsrelevante Beschaffenheitsanforderungen sowie Informations- und Kennzeichnungsverpflichtungen europaweit festgelegt. Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gefährlichen technischen Produkten und gefährlichen Stoffen und Gemischen ist das oberste Ziel der hiesigen Marktüberwachungsbehörden.

Person steht mit Mikrofon an einem Tisch voller Spielzeuge
RP-Experte Michael Schäfer gibt in einem Fernsehinterview Tipps an die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Schlagworte zum Thema