Darmstadt. Eine Lampe für Kinder, die buchstäblich unter Strom steht, ein Kinderspielzeug mit Strangulationsgefahr, ein Fahrradhelm, der sich mit bloßen Händen zerdrücken lässt: Dies sind nur drei Beispiele für gefährliche Produkte, die im Online-Handel vertrieben werden. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt prüft jährlich mehrere tausend Produkte von Online-Plattformen. Das Ergebnis: Bei über 95 Prozent wurden formale und sicherheitsrelevante Mängel festgestellt. Die erwähnte Lampe für Kinder hat für den europäischen Markt keine Zulassung, da die Fassung selbst im ausgeschalteten Zustand einen Stromschlag verursachen kann.
Das RP rät: Wenn Produkte aus dem Online-Handel, insbesondere auf E-Commerce-Plattformen, erworben werden, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher einige Punkte beachten: Der Preis sollte nicht das alleinige Kriterium sein. Vielmehr sollten schon aus dem Online-Angebot eine Artikelidentifikation, Warn- und Sicherheitshinweise sowie bei Spielzeugen Altershinweise hervorgehen. Ist dies nicht der Fall, so deutet vieles darauf hin, dass die europäischen Verbraucherschutzanforderungen nicht eingehalten werden. Wichtig ist auch, dass Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, von wem sie ein Produkt erwerben und an wen sie sich wenden können, wenn das Produkt aus dem außereuropäischen Ausland stammt. Dazu müssen bereits dem Online-Angebot Informationen zu Namen und Anschrift des Herstellers und eines im Unionsgebiet ansässigen Bevollmächtigten des Herstellers zu entnehmen sein.