Regierungspräsidium Darmstadt

RP-Preisprüfung: Staat kann mehr als 1,2 Millionen Euro zurückfordern

Darmstadt. Die Preisüberwachungsstelle des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt hat im vergangenen Jahr insgesamt 104 öffentliche Aufträge und Zuwendungen geprüft. Daraus gingen 37 Beanstandungen hervor, die zu Rechnungskürzungen in Höhe von mehr als 1,2 Millionen Euro zugunsten der öffentlichen Kassen geführt haben. Mit einer Gesamtsumme von fast 239 Millionen Euro (Vorjahr: 274 Mio. Euro) nimmt die Preisüberwachungsstelle des RP Darmstadt im bundesweiten Vergleich einen der vorderen Plätze ein, bezogen auf den geprüften Auftragswert.

Einer Preisprüfung unterzogen werden insbesondere öffentliche Aufträge, bei denen eine funktionierende Preisbildung im Wettbewerb ausgeschlossen oder zumindest fraglich ist. Damit die öffentliche Hand – und somit letztlich der Steuerzahler – in derartigen Fällen nicht einfach jeden aufgerufenen Preis zahlen muss, unterstehen diese Aufträge dem öffentlichen Preisrecht. Die Preisprüfer des RP Darmstadt stellen durch Einsichtnahme in die betrieblichen Unterlagen der Auftragnehmer im Regierungsbezirk fest, ob die preisrechtlichen Bedingungen beachtet worden sind und nehmen diese Aufgabe als neutrale Gutachter zwischen öffentlichem Auftraggeber und privatwirtschaftlichem Auftragnehmer wahr.

Verstöße gegen Preisvorschriften führen dabei zur Nichtigkeit der jeweiligen Preisvereinbarung; an deren Stelle tritt dann der rechtlich höchstzulässige Preis. Wenn sich herausstellt, dass für eine vom öffentlichen Auftraggeber nachgefragte Leistung kein Marktpreis existiert, darf das Unternehmen diese Leistung nur zu den tatsächlich für die Leistungserbringung entstandenen Selbstkosten, zuzüglich eines – angemessenen – Gewinnzuschlags, berechnen.

Einen Schwerpunkt der Prüfungen bilden hierbei im Regierungsbezirk – neben Aufträgen im Verteidigungsbereich – die Aufträge im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit. Im Jahr 2024 hat das RP Darmstadt insgesamt 75 Aufträge im Volumen von 210 Millionen Euro geprüft, wobei aus 32 Beanstandungen Kürzungen in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro resultierten.

Daneben wurden 23 Fördervorhaben des Bundes zu Projekten der Grundlagenforschung bei privatwirtschaftlichen Unternehmen durch die Preisüberwachungsstelle des RP Darmstadt in Amtshilfe geprüft: Beispielsweise in den Bereichen Elektro- und vernetzte Mobilität, Chemie und Pharmazie, Industrie 4.0 oder der Luftfahrtforschung. Bei einer geprüften Fördersumme von knapp 29 Millionen Euro ergaben sich hierbei aus fünf Verstößen gegen die Förderbedingungen Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe von fast 174.000 Euro.

Letztendlich geht es jedoch nicht um möglichst hohe Rückzahlungen an die öffentliche Hand, sondern um die Vereinbarung von fairen Preisen zwischen Anbieter und Nachfrager. Die Preisüberwachung stellt hierfür ein wirksames und unabhängiges Kontrollinstrument dar.

Hintergrund: Das RP und das öffentliche Preisrecht

Das RP Darmstadt ist Sitz einer der größten Preisüberwachungsstellen in Deutschland. In den vergangenen fünf Jahren führten die RP-Preisprüfer bei Unternehmen in Süd- und Mittelhessen im Schnitt 115 Preis- und Kostenprüfungen pro Jahr im Volumen von knapp 300 Millionen Euro durch. Bei rund einem Drittel der Prüfungen kommt es zu Beanstandungen, die in den fünf Jahren zu durchschnittlichen jährlichen Rückforderungen von etwa 1,8 Millionen Euro im Jahr führten.

Die RP-Preisprüfer tragen somit zum einen dazu bei, dass Steuergelder möglichst sparsam und wirtschaftlich verwendet werden, indem sie die öffentlichen Auftraggeber vor überhöhten Preisforderungen schützen. Zum anderen verhelfen sie aber auch den Auftragnehmern dazu, auskömmliche Preise für ihre Leistungen zu erzielen.

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