Auch die Waren selbst prüft das RP. So müssen alle angebotenen Artikel korrekt gekennzeichnet sein und das europäische CE-Zeichen, eine Gebrauchsanleitung sowie Sicherheitshinweise aufweisen. Der Verkauf von Silvester-Feuerwerk der Kategorie 2 (Böller, Raketen, Batterien) im Einzelhandel ist in diesem Jahr im Zeitraum vom 29. bis 31. Dezember erlaubt.
In diesem Zusammenhang warnen die Fachleute des RP auch vor dem unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Dieser führt bei aller Freude über die bunten Knalleffekte leider jedes Jahr aufs Neue zu schweren Unfällen – mit teils irreparablen Schäden an Augen, Ohren und Händen. Wer Pyrotechnik zündet, sollte die Sicherheitshinweise auf der Verpackung lesen, die hier auf Deutsch verfasst sein müssen. Und natürlich dürfen die Feuerwerkskörper nicht in Menschenansammlungen und in der Nähe von brennbarem Material aktiviert werden. Das Abbrennen von Böllern und Raketen ist auch nur am Silvestertag (31. Dezember) sowie an Neujahr (1. Januar) gestattet.
Außerdem raten die Sprengstoff-Fachleute des RP Darmstadt:
- enganliegende Kleidung tragen (Taschen schließen, keine Kapuzen, denn darin können geworfene Gegenstände fallen und dann explodieren)
- Feuerwerkskörper nicht unbeaufsichtigt liegen lassen
- genug Sicherheitsabstand zu lauten Böllern halten (ggf. Ohrstöpsel verwenden)
- Raketen nicht aus lose stehenden Flaschen zünden (bspw. Flasche in eine Getränkekiste stellen)
- Fehlzünder nicht noch einmal aktivieren (Blindgänger über Nacht ins Wasser legen, dann im Restmüll entsorgen, oder an Verkäufer/Hersteller zurückgeben)
- brennbares Material von Balkonen und Terrassen entfernen (bspw. Gelbe Säcke, Weihnachtsbaum)
- kein „Böllern“ unter Alkoholeinfluss. Feuerwerkskörper nicht auf Personen richten oder werfen
- Haustiere sollten zum Schutz vor unberechenbaren Schreckreaktionen in der
Silvesternacht am besten in der Wohnung oder im Haus bleiben