Verschiedene bunte Silvesterraketen liegen verstreut auf einem Tisch

Regierungspräsidium Darmstadt

RP überprüft Lagerung und Verkauf von Silvester-Feuerwerk

Darmstadt/Frankfurt/Wiesbaden. Das Abbrennen und Bestaunen der Pyrotechnik gehört für viele zu einem standesgemäßen Jahreswechsel offensichtlich nach wie vor dazu. Damit es dabei für alle Beteiligten sicher zugeht, überprüft das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt auch in diesem Jahr wieder die Lagerung und den Verkauf von Silvester-Feuerwerk. Außerdem gibt das RP im Vorfeld einige Hinweise.

Für den Handel und Verkauf von Pyrotechnik gelten hierzulande strenge Regeln. Das schließt vor allem den Brandschutz rund um die Lagerstätten ein. Im jeweiligen Betrieb muss es eine verantwortliche Person hierfür geben. Die Überprüfungen finden teilweise schon im Vorfeld des Verkaufs bei den Händlern statt. Hierbei achten die RP-Fachleute besonders auf eine sichere Lagerung der Waren. Werden Verstöße in Verkaufsstellen festgestellt, geht das RP gegen die Händler mit Bußgeldern vor.

Die Sicherheit beim Verkauf und der Nutzung von Silvester-Feuerwerk hat höchste Priorität. Unsere Kontrollen dienen dem Schutz der handelnden Personen sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher, damit alle sicher ins neue Jahr starten können.

Prof. Dr. Jan Hilligardt Regierungspräsident

Auch die Waren selbst prüft das RP. So müssen alle angebotenen Artikel korrekt gekennzeichnet sein und das europäische CE-Zeichen, eine Gebrauchsanleitung sowie Sicherheitshinweise aufweisen. Der Verkauf von Silvester-Feuerwerk der Kategorie 2 (Böller, Raketen, Batterien) im Einzelhandel ist in diesem Jahr im Zeitraum vom 29. bis 31. Dezember erlaubt.

In diesem Zusammenhang warnen die Fachleute des RP auch vor dem unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Dieser führt bei aller Freude über die bunten Knalleffekte leider jedes Jahr aufs Neue zu schweren Unfällen – mit teils irreparablen Schäden an Augen, Ohren und Händen. Wer Pyrotechnik zündet, sollte die Sicherheitshinweise auf der Verpackung lesen, die hier auf Deutsch verfasst sein müssen. Und natürlich dürfen die Feuerwerkskörper nicht in Menschenansammlungen und in der Nähe von brennbarem Material aktiviert werden. Das Abbrennen von Böllern und Raketen ist auch nur am Silvestertag (31. Dezember) sowie an Neujahr (1. Januar) gestattet.

Außerdem raten die Sprengstoff-Fachleute des RP Darmstadt:

  • enganliegende Kleidung tragen (Taschen schließen, keine Kapuzen, denn darin können geworfene Gegenstände fallen und dann explodieren)
  • Feuerwerkskörper nicht unbeaufsichtigt liegen lassen
  • genug Sicherheitsabstand zu lauten Böllern halten (ggf. Ohrstöpsel verwenden)
  • Raketen nicht aus lose stehenden Flaschen zünden (bspw. Flasche in eine Getränkekiste stellen)
  • Fehlzünder nicht noch einmal aktivieren (Blindgänger über Nacht ins Wasser legen, dann im Restmüll entsorgen, oder an Verkäufer/Hersteller zurückgeben)
  • brennbares Material von Balkonen und Terrassen entfernen (bspw. Gelbe Säcke, Weihnachtsbaum)
  • kein „Böllern“ unter Alkoholeinfluss. Feuerwerkskörper nicht auf Personen richten oder werfen
  • Haustiere sollten zum Schutz vor unberechenbaren Schreckreaktionen in der
    Silvesternacht am besten in der Wohnung oder im Haus bleiben