Darmstadt/Frankfurt/Wiesbaden. Röntgenuntersuchungen und moderne bildgebende Verfahren gehören zu den wichtigsten Werkzeugen in der Medizin. Sie ermöglichen eine präzise Diagnose, tragen zur Früherkennung von Erkrankungen bei und helfen Ärztinnen und Ärzten, Behandlungen effektiv zu planen. Damit die entsprechende Anwendung sicher erfolgt, überwacht das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt Röntgeneinrichtungen. Darauf weist das RP aus aktuellem Anlass hin, da zuletzt häufiger Anfragen zu den Fachkundenachweisen aufkamen.
Denn mit Strahlung kommt jeder Mensch zwangsläufig täglich in Berührung – sei es in der Umwelt, bei Sicherheitskontrollen oder in technischen Anwendungen. Die durchschnittliche jährliche Strahlenbelastung eines Menschen liegt in Deutschland bei etwa zwei bis drei Millisievert. Ein Großteil davon stammt aus natürlichen Quellen wie Radon oder kosmischer Strahlung. In der Medizin wird Strahlung gezielt und kontrolliert eingesetzt, um Krankheiten frühzeitig zu erkennen, Knochenbrüche zu diagnostizieren oder Behandlungen präzise zu planen. Der notwendige Strahlenschutz sorgt dabei dafür, dass Patienten und Personal nur die notwendige Strahlendosis erhalten.
Geprüft wird insbesondere, ob sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die Strahlenbelastung auf ein Minimum begrenzt wird. Zudem muss jede medizinische Einrichtung, die Röntgenstrahlung einsetzt, einen Strahlenschutzverantwortlichen benennen. Diese Person überwacht die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, schult das Personal und fungiert als zentrale Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für Patienten und die Aufsichtsbehörde.
Zudem ist die Fachkunde des Personals für den sicheren Umgang mit Röntgengeräten sowie modernen bildgebenden Verfahren wie der Digitalen Volumentomographie (DVT) oder dem Cone-Beam-CT (CBCT) – für dreidimensionale Aufnahmen, etwa für die Zahn- und Kieferchirurgie – ist die entscheidend. Deshalb darf auch nicht jeder Arzt Röntgenstrahlen eigenständig anwenden. Voraussetzung ist entweder ein Fachkundenachweis, der eigenständige Anwendungen erlaubt, oder ein Kenntnisnachweis für Ärzte in Ausbildung, die unter Anleitung und Aufsicht arbeiten. Die Fachkunde vermittelt Kenntnisse über Strahlenexposition, mögliche Risiken und Maßnahmen zur Dosisminimierung.
Bevor ein Röntgengerät in Betrieb genommen werden darf, muss dies beim RP Darmstadt angezeigt werden. Teil der Anzeige ist unter anderem auch der aktuelle Prüfbericht des Geräts, der bestätigt, dass es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Erst nachdem Fachkunde, Gerätedokumentation und Prüfbericht gecheckt sind, darf das Gerät genutzt werden. Auch nach der Inbetriebnahme werden die Geräte regelmäßig gewartet und überprüft, um sicherzustellen, dass sie korrekt funktionieren und die zulässigen Strahlenwerte eingehalten werden.
Strahlenschutz ist somit ein zentraler Bestandteil der Patientensicherheit und des sicheren Betriebs medizinischer Einrichtungen. Durch Fachkunde, Prüfberichte, gesetzliche Vorgaben und kontinuierliche Aufsicht stellt das RP Darmstadt sicher, dass Patienten und Personal in Hessen optimal geschützt sind – vom Zahnarztbesuch bis zum Krankenhausaufenthalt.