Darmstadt/Frankfurt/Wiesbaden. Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren wie Ratten und Mäusen oder zur Abtötung von Insekten oder auch Holzschutzmittel gehören zur Gruppe der Biozide. Für den Handel mit Biozidprodukten gelten inzwischen deutlich strengere Anforderungen. Mit der Biozidrechts-Durchführungsverordnung soll der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Umwelt gewährleistet werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt informiert über die wichtigsten Bestimmungen, die der Handel zu beachten hat.
„Die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher ist dem Regierungspräsidium ein wichtiges Anliegen, daher haben wir die Einhaltung der geltenden Regeln im Blick und informieren regelmäßig über die Vorgaben“, sagt Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt.
In der Verordnung wird festgelegt, dass bestimmte Biozidprodukte nicht mehr frei zugänglich in Verkaufsräumen stehen dürfen. Sie müssen sicher und verschlossen aufbewahrt werden, sodass ein Zugriff nur über entsprechend geschultes Personal möglich ist. Dieses Personal muss einen gültigen Sachkundenachweis besitzen, um die Produkte abgeben zu dürfen. Zudem ist vor jeder Abgabe ein Beratungsgespräch verpflichtend. Kundinnen und Kunden müssen über die sachgerechte Anwendung, mögliche Risiken, erforderliche Schutzmaßnahmen sowie die korrekte Entsorgung informiert werden. Im Onlinehandel erfolgt diese Beratung telefonisch oder per Video. Darüber hinaus dürfen bestimmte Biozidprodukte ausschließlich an Personen abgegeben werden, die in der jeweiligen Zulassung ausdrücklich genannt sind, etwa speziell geschulte professionelle Verwender.
Die Regelungen betreffen die Produktarten Rodentizide, Insektizide, Antifoulingprodukte sowie Holzschutzmittel, Beschichtungsschutzmittel und Schutzmittel für Baumaterialien. Das Regierungspräsidium Darmstadt unterstützt Händlerinnen und Händler bei Fragen zur praktischen Umsetzung und trägt so zu einem einheitlichen Vollzug der Bestimmungen bei.