Darmstadt/Frankfurt/Wiesbaden. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt weist darauf hin, dass einige Fachkundenachweise zur Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) zum Ende des Jahres ihre Gültigkeit verlieren. Betroffen sind davon in der Regel Kosmetikerinnen und Kosmetiker, Ästhetische Praxen, Beauty Studios, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie Therapeutinnen und Therapeuten.
Ob die Fachkundenachweise betroffen sind, erkennen die betroffenen Personen am Gültigkeitsdatum der Zertifikate der Personenzertifizierungsstellen oder der behördlichen Bescheinigung. Betroffene sollten sich umgehend um einen Aktualisierungskurs kümmern. Anderenfalls können sie den Nachweis ihrer Fachkunde nicht lückenlos führen und dürfen bis zur Erneuerung der Fachkunde die Geräte nicht benutzen.
Ein NiSV-Gerät ist ein Gerät, das nicht-ionisierende Strahlung nutzt und deshalb unter die NiSV fällt. Das sind beispielsweise Laser, intensive Lichtquellen, Ultraschall, Radio-frequenz oder elektromagnetische Felder (EMF). Kurz gesagt also alle Geräte, die zum Beispiel Licht, Wärme, Schall oder EMF ins Gewebe abgeben, um Haut, Körperbehaarung oder Muskeln zu behandeln.