Angesichts des bevorstehenden Verkaufs von Silvesterfeuerwerk weist das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt Personen, die mit Pyrotechnik handeln, auf die hierbei geltenden Regeln hin. So müssen Unternehmen, die erstmals Feuerwerk verkaufen wollen, das mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Verkaufstätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen. Dies gilt sowohl für Wunderkerzen und Tischfeuerwerk als auch für Böller und Raketen.
In ganz Südhessen muss die Anzeige beim RP Darmstadt erfolgen, das über den Verkauf von Pyrotechnik im Regierungsbezirk wacht. Darin muss eine verantwortliche Person angegeben werden. Hat ein Betrieb bereits in der Vergangenheit Feuerwerk verkauft und dies bei der Landesbehörde angezeigt, muss keine erneute Anzeige erfolgen. Nur falls die Verkaufsstätte in der Zwischenzeit eine neue Leitung bekommen hat, wäre dies dem RP mitzuteilen. Dies gilt auch für den Fall, dass in diesem Jahr keine Pyrotechnik mehr verkauft wird.
Das RP Darmstadt kontrolliert die Lagerung und den Verkauf der Artikel. Die Kontrollen finden schon im Vorfeld bei den Händlern statt. Hierbei legen die RP-Fachleute besonderes Augenmerk auf eine sichere Lagerung der Waren: Werden die vorgegebenen Mengen eingehalten? Gibt es im Verkaufsraum Feuerlöscher und geeignete Fluchtwege? Befinden sich möglicherweise andere brennbare Gegenstände in unmittelbarer Nähe zum Verkaufsbereich der Feuerwerkskörper?
Alle im Einzelhandel angebotenen Artikel müssen mit CE gekennzeichnet sein, was ausdrückt, dass diese nach EU-Standards hergestellt wurden. Werden Verstöße in Verkaufsstellen festgestellt, geht das RP gegen die Händler mit Bußgeldern und gegebenenfalls Strafverfahren vor. So hatte es im vergangenen Jahr beim Großteil der Kontrollen Beanstandungen gegeben. Vereinzelt musste die Behörde sogar Verwarnungsgelder verhängen.
Der Verkauf von Silvester-Feuerwerk der Kategorie 2 (Böller, Raketen) beginnt in diesem Jahr am Donnerstag, 28. Dezember.